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Staatsrat überweist Entwurf des neuen Mobilitätsgesetzes an den Grossen Rat

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Jetzt ist es am Grossen Rat zu entscheiden: Nach der Vernehmlassung hat der Staatsrat den Entwurf des neuen kantonalen Mobilitätsgesetzes angepasst und nun dem Kantonsparlament überwiesen.

Kohärenter und moderner soll es daherkommen, das neue Mobilitätsgesetz des Kantons Freiburg. Im Februar hatte der Staatsrat einen ersten Entwurf vorgestellt, im Mai ging die Vernehmlassung zu Ende, und nun ist ein weiterer Entwurf bereit, vom Grossen Rat beraten zu werden. Der Staatsrat hat ihn nun ans Kantonsparlament überwiesen, wie er am Mittwoch mitteilte.

Das Gesetz solle eine nachhaltige, zeitgemässe und zukunftsfähige Basis für die gesamte Mobilität im Kanton bilden, heisst es in der Mitteilung weiter.

Menschen und Güter sollen sich im Kanton Freiburg möglichst nachhaltig und reibungslos bewegen können – unter Berücksichtigung der Interessen von Bevölkerung, Wirtschaft und Umwelt.

Das Gesetz wird das Strassengesetz aus dem Jahr 1967 und das Verkehrsgesetz aus dem Jahr 1994 ablösen. Künftig wird der Fokus nicht mehr nur auf dem Strassenverkehr liegen, sondern es sollen sämtliche Verkehrsformen berücksichtigt werden, also auch der öffentliche Verkehr und der Langsamverkehr. Zudem solle den Klimazielen von Bund und Kanton Rechnung getragen werden.

Grundsätzlich begrüsst

In der Vernehmlassung sei das Gesetzesprojekt grundsätzlich begrüsst worden, heisst es in der Mitteilung des Kantons. 94 Stellungnahmen seien eingegangen, was ein grosses Interesse von Gemeinden, Parteien und anderen Kreisen zeige. Unter anderem die Grünen hatten jedoch kritisiert, dass keine konkreten Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen festgehalten seien.

Andere Änderungsvorschläge betrafen insbesondere die Regelung der Zuständigkeiten und die Finanzierungsoptionen, denn mit den zu erwartenden Entwicklungen in der Mobilität sind Mehrkosten verbunden. Der nun präsentierte Gesetzesvorschlag sehe ein gewisses Gleichgewicht zwischen der finanziellen Beteiligung des Kantons und jener der Gemeinden vor, wobei der Kanton künftig mehr Kosten übernehme, teilt der Staatsrat mit.

Zwischen Kanton und Gemeinden verteilen

Zwei Änderungen sollen die Mehrausgaben von schätzungsweise fünf Millionen Franken des Kantons teilweise ausgleichen. So soll die Beteiligung der Gemeinden am kantonalen Anteil für den Bahninfrastrukturfonds des Bundes von 13,78 Prozent auf 50 Prozent erhöht werden. Und auch am kantonalen Anteil am regionalen Personenverkehr sollen sich die Gemeinden künftig mit 50 Prozent beteiligen statt wie bisher mit 45 Prozent.

Nach der Vernehmlassung hat der Staatsrat einige Artikel angepasst. Unter anderem soll die soziale Komponente der nachhaltigen Entwicklung stärker betont werden, heisst es in der Botschaft. Dies betrifft zum Beispiel die Zugänglichkeit der Mobilitätsinfrastrukturen.

Künftig sollen auch Phänomene wie das Angebot des amerikanischen Fahrtenvermittlungsdiensts Uber im Gesetz geregelt werden. Uber macht in Grossstädten Taxi-Unternehmen Konkurrenz. Ziel sei eine Gleichbehandlung solcher Angebote mit Taxis und Limousinen, heisst es in der Botschaft.

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