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Staatsrat wehrt im Parlament Änderungen des Religionsgesetzes ab

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Das Gesetz über die Beziehungen zwischen den Konfessionsgemeinschaften und dem Staat dominierte am Dienstag im Kantonsparlament. Die zahlreichen Änderungsanträge konnten jedoch keine Mehrheiten gewinnen.

Während fast 150 Minuten debattierte der Grosse Rat am Dienstag das neue Gesetz über die Beziehungen zwischen den Konfessionsgemeinschaften und dem Staat. Zwölf Änderungsanträge – ausschliesslich vom rechten und linken Pol des politischen Spektrums – kamen im Laufe des Nachmittages zur Abstimmung. Sie scheiterten allesamt. Aber damit ist das letzte Wort noch nicht gesprochen: Die zweite Lesung sowie die Schlussabstimmung sind für diesen Freitag vorgesehen.

Widerstand gegen die Gesetzesrevision kam gleich zu Beginn von der SVP-Fraktion. Denn diese lehnte ein Eintreten ab. Stéphane Peiry (SVP, Corminboeuf) nannte diverse Argumente, weshalb der Grosse Rat die Detailberatung des Gesetzes verweigern sollte. Dabei handelte es sich um eine Zusammenfassung der Änderungsanträge, die er zu einem späteren Zeitpunkt erneut vorbringen durfte. Denn die SVP stand alleine da: Eine klare Mehrheit des Grossen Rates unterstützte das Eintreten mit 73 Ja-Stimmen gegen 19 ablehnende Stimmen.

Die SVP-Fraktion lehnte ein Eintreten auf den Gesetzesentwurf ab.
Bild: Charles Ellena

Konflikt um Mitgliederzahl

Diametral auseinander lagen die SP und die SVP bei der Frage, wie viele Mitglieder eine Konfessionsgemeinschaft haben muss, ehe sie einen Antrag für öffentlich-rechtliche Vorrechte stellen darf. Der Staatsrat schlug vor: Entweder muss die Gemeinschaft seit 30 Jahren im Kanton präsent sein oder im Kanton über mindestens 1000 Mitglieder verfügen.

Die SP fand letztere Zahl zu hoch: 100 Mitglieder sollten ausreichen. «In der Gesetzesversion von 1990 stand bereits die Zahl von 100 Mitgliedern, weil die jüdische Gemeinde damals etwa hundert Personen zählte», erklärte Grégoire Kubski (SP, Freiburg). «Sorgen wir für eine Gleichbehandlung, behalten wir diese Zahl bei.» Die SVP war hingegen zufrieden mit der Zahl 1000, störte sich allerdings an der Entweder-oder-Formulierung. Ein «und» müsste im Gesetz stehen, argumentierte David Papaux (SVP, Freiburg), also 30 Jahre im Kanton und mindestens 1000 Mitglieder. «Mit etwas Propaganda kann man schnell über 1000 Mitglieder haben. Bauen wir eine Sicherheitsmassnahme mit ein», appellierte er.

Schliesslich konnte sich die Version des Staatsrats durchsetzen: Kubskis Vorschlag wurde mit 38 Ja- zu 64 Nein-Stimmen abgelehnt, der Vorschlag von Papaux mit 19 zu 83 Stimmen. «Wir wollen Stabilität, wenn wir Vorrechte vergeben. Darum die Zahl 1000», erläuterte Staatsrat Didier Castella (FDP). Zudem sei die Präsenz im Kanton nur eine von mehreren Bedingungen, welche die Gemeinschaften erfüllen müssen, um Vorrechte zu erhalten (die FN berichteten).

Entscheidung für Parlament

Weiter wollte die SVP verhindern, dass die Kantonsregierung über die Vergabe von Vorrechten entscheiden darf. Dies solle Aufgabe des Parlaments sein, forderte Papaux. «In diesem Gesetz geht es nicht um eine Anerkennung der Gemeinschaften, sondern um Vorrechte», erinnerte Castella. Bei der Gewährung der Rechte sei nur eine eingeschränkte Diskussion möglich. In erster Linie gehe es nämlich nur um eine Überprüfung, ob die im Gesetz vorgegebenen Bedingungen von der entsprechenden Gemeinschaft erfüllt werden. Der Antrag der SVP scheiterte mit 18 Ja- zu 77 Nein-Stimmen.

Die SP wollte einen Gesetzespassus einführen, durch den der Staat die Existenz einer Gemeinschaft anerkennen kann, ohne ihr damit Vorrechte zu erteilen. «Damit kann vermieden werden, dass eine Gemeinschaft ein beliebiges Vorrecht beantragt, auch wenn sie dieses gar nicht benötigt. Einige Glaubensgemeinschaften wünschen lediglich eine symbolische Anerkennung», sagte Kubski. Nein, lautete die Antwort des Staatsrats sowie der Parlamentsmehrheit mit 33 Ja- zu 60 Nein-Stimmen. «Eine Teilnahme im Kantonalen Rat für Religionsfragen ist bereits eine Form der Anerkennung», sagte Castella. Dieser runde Tisch stehe offen, auch ohne den gesamten Prozess für ein Vorrecht zu durchlaufen.

SP-Grossrat Grégoire Kubski stellte etliche Änderungsanträge vor.
Bild: Charles Ellena

Ausländische Finanzierung

Ebenfalls erfolglos waren auf Seite der SVP Anträge gegen eine ausländische Finanzierung der Konfessionsgemeinschaften, gegen die Nutzung von Schulräumlichkeiten für den Religionsunterricht und für höhere Hürden für die Teilnahme im Rat für Religionsfragen. Auf Seite der SP waren es Anträge zur Beauftragung von Seelsorgern nicht anerkannter Gemeinschaften und für eine Änderung bei Vernehmlassungen. Von beiden politischen Polen kamen Anträge zur Buchhaltung der Gemeinschaften, die ebenfalls nicht von Erfolg gekrönt waren.

Unbestritten war einzig ein Änderungsantrag, den die Mehrheit der vorberatenden Kommission vorgeschlagen hatte: Konfessionsgemeinschaften, die ein Vorrecht erhalten wollen, müssen als Verein im Sinne des Zivilgesetzbuchs organisiert sein und einen Sitz im Kanton verfügen. Die Bedingung, auch eine Kultusstätte im Kanton zu haben, wurde aus dem Gesetz gestrichen.

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