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Staatsrat will keine zwingende Fristen im Baubewilligungsverfahren

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Die Bearbeitung von Baubewilligungsverfahren dauere zu lang und Fristen bei Gutachten würden nicht eingehalten. Diese Klagen aus der Branche stehen im Mittelpunkt einer Motion an den Staatsrat. Dieser befand nun, dass kein Anlass für Gegenmassnahmen vorliegt.

Eine kürzlich durchgeführte Umfrage unter kleineren und mittleren Unternehmen im Kanton Freiburg kommt zum Schluss, dass eine allgemeine Unzufriedenheit mit der Dauer der Baubewilligungsverfahren besteht. In einer Motion verlangten nun Jean-Daniel Wicht (FDP, Villars-sur-Glâne) und Hubert Dafflon (Mitte, Grolley), dass die notwendigen Massnahmen zur Verbesserung der Verfahren ergriffen werden. Ausserdem bemängeln die beiden Motionäre, dass die gesetzlich vorgegebenen Fristen für die Abgabe von Gutachten nicht eingehalten werden. Hier fordern sie sogar, dass Gutachten eines Amtes, welche nicht fristgerecht abgegeben wurde, automatisch als positiv gelten.

Fristen werden grösstenteils eingehalten

Gestützt auf die Zahlen der letzten beiden Jahre hält der Staatsrat fest, dass in der überwiegenden Mehrheit der Fälle die staatlichen Dienststellen die gesetzlich festgelegten Ordnungsfristen für die Übermittlung der Gutachten einhalten. Dasselbe gelte für die Oberämter, bei denen sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwar leicht erhöht hatte, was jedoch hauptsächlich auf die Einführung neuer Modalitäten für die Bearbeitung von Baubewilligungsgesuchen im Jahr 2013 zurückzuführen sei.

Der Staatsrat räumt aber gleichzeitig auch ein, dass die Gemeinden Schwierigkeiten hätten, die Ordnungsfrist von 34 Tagen einzuhalten, die ihnen für die Analyse des Dossiers, die Durchführung der öffentlichen Auflage und die Stellungnahme zu den Einsprachen zur Verfügung stehe. Er bestreitet ebenfalls nicht, dass viele Dossiers bis zum Entscheid des Oberamtes blockiert sind, ist aber der Ansicht, dass der Hauptgrund dafür nicht bei den Ämtern zu suchen sei. Die Ursache sei vielmehr die Rechtsunsicherheit, die derzeit noch auf der Ebene der kommunalen Planung vorherrsche.

Verbesserungspotenzial erkannt

Der Staatsrat hat das Verbesserungspotenzial im Verfahren um die Baubewilligungen erkannt und verweist darauf, dass mit der Einführung der elektronischen Unterschrift die Verfahren und der Austausch einfacher werden. Die rechtliche Anerkennung der elektronischen Unterschrift im Zuge des E-Government stehe zurzeit aber noch aus.

Schlussfolgernd kommt der Staatsrat zur Ansicht, dass es keiner Gesetzesänderung bedarf, und lehnt die Motion ab. 

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