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Stadt Freiburg: Entlassungen wegen Schleiertragen

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Autor: Von MADELEINEJOYE/La Liberté

Im Erziehungswesen arbeiten und dabei den islamischen Schleier tragen ist unvereinbar. Diese Erfahrung haben zwei Musliminnen gemacht, die Ende August in der Stadt Freiburg im Rahmen eines temporären Beschäftigungs-Programms in der ausserschulischen Betreuung gearbeitet haben und nach drei Wochen wieder entlassen wurden. Die muslimische Gemeinschaft spricht von einer «widerrechtlichen und diskriminierenden» Entlassung.

Vom Gesamt-Gemeinderat
unterstützt

«Ich bin weder Rassist noch fremdenfeindlich», sagte Marie-Thérèse Maradan Ledergerber, Gemeinderätin und Vorsteherin der Schuldirektion der Stadt Freiburg. In der ausserschulischen Betreuung würden aber die gleichen Regeln zur Anwendung kommen wie im normalen Schulunterricht. Bereits 1997 hatte die kantonale Direktion für Erziehung festgehalten, dass «das Tragen des islamischen Schleiers durch eine Lehrperson nicht erlaubt ist». Die Direktion hat sich dabei auf einen Bundesgerichts-Entscheid gestützt.

Eltern hatten die städtische Schuldirektion auf den Umstand hingewiesen, worauf es zu einer Unterredung zwischen den zwei Musliminnen und der Gemeinderätin kam. «Sie wollten mit mir über die Länge des Schleiers verhandeln», sagte Maradan Ledergerber.
Die zwei Musliminnen dagegen betonen, dass sie letztlich bereit gewesen wären, die ausserschulische Betreuung ohne den Schleier wahrzunehmen. Die beiden Frauen wurden trotzdem per sofort entlassen.
Gemäss Maradan Ledergerber steht der gesamte Gemeinderat geschlossen hinter dem Entscheid.

Keine religiösen Symbole
in der Schule

Erika Schnyder, Präsidentin der kantonalen Kommission für Integration und gegen Rassismus, unterstützt grundsätzlich den Entscheid der Gemeinde Freiburg. «Ich war immer gegen jegliche religiöse Symbole in der Schule», betont Schnyder. Sie weist auch darauf hin, dass Frauen mit Schleier Druck ausüben auf jene muslimischen Frauen, die den Schleier nicht tragen.

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