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Strafgericht Sense verhandelt den Fall einer obdachlosen und alkoholkranken Frau

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Das Strafgericht Sense hat am Dienstag den Fall einer jungen Frau mit einer breiten Anklagepalette verhandelt. Als Obdachlose war sie mit Kollegen unter anderem in fremde Wohnungen und Keller eingedrungen – meist unter Alkoholeinfluss.

«Ich bin zu allem bereit, um mein Leben zu ändern. Ich bin daran, alles besser zu machen.» Dies sagte eine 24-jährige Frau am Dienstag vor dem Strafgericht Sense, bevor sich dieses am Ende des Verhandlungstags zur Urteilsfindung zurückzog. In den Stunden zuvor war klar geworden, dass es einiges gab, was die Frau ändern müsste, um ein «normales» Leben zu führen. Der Katalog an Delikten reichte von Diebstählen, Sachbeschädigungen und Hausfriedensbruch über Beschimpfung, Gewalt und Drohung gegen Behörden bis zu Strassenverkehrs- und Betäubungsmitteldelikten. An der Verhandlung ging Gerichtspräsidentin Caroline Gauch mit den Vertretern von Anklage und Verteidigung Punkt für Punkt der 16-seitigen Anklageschrift durch, um grundsätzliche Fragen zu stellen und Details zu klären.

Viel Alkohol im Spiel

Das Bild, das sich daraus ergab, ist das einer jungen Frau, die ohne die üblichen Lebensstrukturen – Ausbildung, Arbeit und Wohnung – unterwegs war und viele schädliche Stoffe konsumierte: vor allem Alkohol, aber auch Drogen und Medikamente. Ein paar der Delikte gab die Frau in der Befragung offen zu. Bei anderen gab sie an, sich nicht mehr zu erinnern oder nur als Mitläuferin beziehungsweise gar nicht dabei gewesen zu sein. Die Taten ereigneten sich vorwiegend im Kanton Bern und im Zeitraum, als die Frau knapp 18 bis 21 Jahre alt war.

Ein Platz zum Schlafen

Mehrmals ist die Frau zusammen mit ihrem damaligen Freund oder auch mit anderen Kollegen ähnlich vorgegangen. Sie sind über Fenster und Türen in fremde Häuser, Wohnungen und Keller eingedrungen und haben sich dort für eine Nacht oder länger häuslich eingerichtet, gebadet, geschlafen, gegessen und getrunken. Sie haben Kellerabteile aufgebrochen und Sachen entwendet, sind ins Gelände des Freibads in Worb eingebrochen, um dort zu übernachten, oder haben einen abgestellten Wohnwagen als vorübergehendes Schlafquartier benutzt. Bei einer Wohnung hatte die Gruppe die im Milchkasten hinterlegten Wohnungsschlüssel entwendet und war so in die neu sanierte Wohnung gekommen.
Befragt zu diesen Vorfällen, sagte die Frau am Dienstag vor dem Strafgericht, dass sie in einem Fall annahm, dass eine Bekannte ihnen die Wohnung vorübergehend zur Verfügung gestellt hätte. Erst vor Ort habe sie gemerkt, dass dies nicht stimmte. «Beim Einbruch war ich dabei, gestohlen oder beschädigt habe ich nichts», sagte die Frau vor Gericht. «Ich hatte keine andere Wahl, als mitzumachen, da ich keinen Wohnsitz hatte.» Zudem sei sie alkoholisiert gewesen.

Ein Problem mit Polizisten

Bei einem anderen Vorfall habe sie angenommen, dass einer der Kollegen, die dabei waren, die Wohnung gemietet habe und in Begriff gewesen sei einzuziehen. Zum Wohnwagen gab sie an, dass es sich in den Kreisen der Leute ohne Wohnort herumgesprochen habe, dass man dort übernachten könne. Sie habe aber nichts beschädigt und das Gefährt auch nicht beschmiert, wie ihr vorgeworfen werde.

Bei anderen Einbrüchen, sagte sie, sei sie mit ihrem Freund nur draussen gestanden und habe auf die Kollegen gewartet. Sie wisse nicht, was diese im Innern der Häuser und Keller gemacht hätten. «Wir waren zufrieden mit unserem Alkohol und haben uns nicht viel dabei gedacht.» Ihr wurde vorgeworfen, zusammen mit ihrem Freund unter Alkoholeinfluss vom Vorplatz eines Geschäfts einen Wagen «ausgeliehen» zu haben. «Ich erinnere mich, dass der Schlüssel hinter der Sonnenblende lag und wir eingestiegen sind. Was weiter ging, weiss ich nicht», sagte sie.

Einmal verschaffte sich die Frau mit einem Bekannten Zugang zu einer Liegenschaft durch einen – wie sie sagten, gefundenen Schlüssel – und weigerten sich, das Gebäude zu verlassen, als ein Anwohner sie entdeckte. Die Frau wurde gemäss Aussagen dieses Anwohners gegen ihn tätlich und wehrte sich heftig, als die Polizei kam und sie festnehmen wollte.

Als sie das Fahrzeug später abstellen wollten, wurden sie von einer Polizeipatrouille angehalten. Die Frau verweigerte einen Atemalkoholtest und einen Drogenschnelltest sowie die Blutentnahme. Dafür beleidigte und beschimpfte sie die Polizeibeamten und spuckte ihnen ins Gesicht.

Auch bei anderen Gelegenheiten kam es zu Zusammenstössen mit der Polizei. Sie habe kein gutes Verhältnis zur Polizei, sagte die Frau am Dienstag vor Gericht. Ihr Vater sei bei einer Verfolgungsjagd zu Tode gekommen, als sie 14 Jahre alt gewesen sei. Sie gebe den beteiligten Beamten mehr die Schuld als ihren Eltern und habe seither eine Wut auf die Polizei. Zudem sei sie in einem kriminellen Umfeld aufgewachsen, das habe zu ihrer Haltung beigetragen. «Wenn die Polizisten voreingenommen sind, dann bin ich es auch. Sind sie freundlich, bin ich es auch.»

Auf die Frage des Gerichts, warum sie in einem Laden im Shoppyland Bern Waren gestohlen habe, sagte sie: «Ich hatte kein Geld, wollte aber gleich gekleidet und geschmückt sein wie alle anderen.» Von einem Grossverteiler erhielt sie Hausverbot für alle Filialen, weil sie beim Ladendiebstahl erwischt worden war. Sie liess unter anderem Alkohol, Lebensmittel und Kosmetikprodukte mitgehen. Bei einem anderen Vorfall kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen der Frau und einer ihrer Kolleginnen sowie einer Gruppe von minderjährigen Schülern neben einem Fussballplatz im Kanton Bern. Dabei sollen die Frauen die Velos beschädigt und sich mit den Jugendlichen angelegt haben. Auch Sachbeschädigungen in Form von Malereien an Wänden in den Bahnhöfen Bümpliz und Bern wurden der Frau vorgeworfen.

Wenig bleibt übrig

Die lange Anklageliste war für den amtlichen Verteidiger der Frau, Rechtsanwalt Patrik Gruber, ein gefundenes Fressen, um sein Faible für die Auslegungsmöglichkeiten juristischer Details auszuleben. Er zerpflückte Punkt für Punkt der strafrechtlichen Vorwürfe und kam bei drei Vierteln davon zum Schluss, dass die Delikte entweder verjährt seien, dass es keinen oder nur ungenügende Beweise gebe oder dass man den Angaben seiner Mandantin nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» glauben müsse.

Für bedingte Geldstrafe

Er sprach sich dafür aus, für die Frau eine bedingte Geldstrafe mit drei Monaten Probezeit auszusprechen. Eine unbedingte Geldstrafe mache keinen Sinn, da sie kein Geld habe, um diese zu bezahlen. «Ihre persönliche Situation ist verbesserungswürdig, und das weiss sie auch», sagte er. Sie habe glaubhaft dargelegt, dass sie sich ändern wolle, lebe jetzt in geordneten Strukturen, konsumiere keine Drogen mehr und sei dabei, den Alkoholkonsum einzuschränken. Patrik Gruber sagte: 

Dass sie jetzt gerade eine Strafe absitzt, ist ihr eine Lehre.

Derzeit befindet sich die Frau im Berner Strafvollzug, konnte aber dem Gericht nicht genau sagen, weshalb sie diese 45 Tagen absitzen muss. Da sie bis Anfang Jahr keinen festen Wohnsitz hatte, habe sie auch die neun Strafbefehle nicht erhalten, die letztes Jahr im Kanton Bern gegen sie ausgesprochen worden seien.

Zweifel an der Läuterung

Für den Vertreter der Anklage, Staatsanwalt Markus Julmy, waren genau diese neun neuen Verurteilungen der Berner Behörden Anzeichen dafür, dass sich die Frau noch nicht auf dem Weg der Besserung befindet. Bei der langen Liste an Delikten, die «in der nächtlichen Unterwelt von Bern» geschehen seien, sei es nicht einfach zu sagen, was auf das Konto der Frau gehe und was auf das Konto der anderen der Gruppe, sagte er in seinem Plädoyer. Er sei deshalb auch damit einverstanden, wenn das Gericht den einen oder anderen Vorwurf fallen lasse, unter anderem auch, um keine Vorlage für Rekurse zu bieten.

Für unbedingte Strafe

Was die Strafe anging, sah er die Sache etwas anders als die Verteidigung. «Sanktion ist wichtig», betonte Markus Julmy. Die Frau habe regelmässig und über längere Zeit Delikte verübt, teilweise habe sie ein kindisches, teilweise ein abscheuliches Verhalten gezeigt. «Das Verschulden kann man nicht kleinreden.» Die in einem Gutachten aufgezeigte leicht bis mittelstark verminderte Zurechnungsfähigkeit könnte sich strafmindernd auswirken. Er zog den Vergleich:

Doch die Katze lässt das Mausen nicht.

«Ihr Versprechen, sich zu bessern, ist nicht glaubwürdig.» Er teilte die Meinung der Gutachterin, dass eine Therapie nötig, aber nicht erfolgversprechend sei, und plädierte für eine unbedingte Strafe von zehn Monaten, dies als Zusatzstrafe zu früheren Verurteilungen, und eine Busse von 1000 Franken.

Das Urteil des Strafgerichts Sense steht noch aus.

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