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Streusiedlungen: Kanton will abwarten, Betroffene geben nicht auf

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Weil die Raumplanung derzeit auf Bundesebene revidiert wird, will der Staatsrat nicht vorpreschen. Eine betroffene Besitzerin eines Bauernhofs bedauert das.

Warum hat der Kanton Freiburg bisher keine Streusiedlungen in seinem Richtplan vorgesehen? Mit dieser Frage wandten sich die Grossräte Susanne Schwander (FDP, Kerzers) und Bruno Riedo (SVP, Ueberstorf) an den Staatsrat. Ihre Frage steht im Zusammenhang mit der Umnutzung leer stehender Ökonomieteile in ehemaligen Bauernhäusern. Betroffene Besitzer, wie Ruth Walter-Werren in Pensier, wollen in den ungenutzten Ökonomieteilen Wohnraum schaffen (die FN berichteten). Solche Umnutzungen seien in Streusiedlungsgebieten zulässig, schreiben die zwei Grossräte in ihrer Anfrage.

Jedoch erachtet der Staatsrat es nicht als notwendig, solche Gebiete in seinem Richtplan auszuweisen. In seiner Antwort schreibt er: «Es gibt im Kanton kein grösseres Gebiet mit dauerhaften Streusiedlungen, das die bundesrechtlichen Anforderungen erfüllt, weshalb auch keine Umsetzung in Betracht gezogen wurde.» Massnahmen zur Aufrechterhaltung der Besiedlung in bestimmten Regionen seien gerechtfertigt bei einem Bevölkerungsverlust oder um Dienstleistungen für die Bevölkerung ausserhalb der Bauzone aufrechtzuerhalten. Jedoch trifft beides aus Sicht der Kantonsregierung in Freiburg nicht zu.

Gute Abdeckung mit Bauzonen

Nur sechs Prozent des Kantonsgebiets lägen mehr als drei Kilometer entfernt von einer Bauzone. Bei fünf Kilometern Distanz seien es sogar nur 0,5 Prozent. Bis zu einer Distanz von drei Kilometern könne die ständige Wohnbevölkerung in angemessener Entfernung vom Wohnort auf notwendige Dienstleistungen zugreifen, so der Staatsrat. Die grosse Mehrheit der Anfang der 1980er-Jahre bestehenden Gemeinden habe Bauzonen festgelegt um historische, ursprünglich verstreute Gebäudegruppen herum. «Das führte dazu, dass der Kanton Freiburg heute durch die Lage seiner fein über das gesamte Gebiet verteilten Bauzonen eine gute Abdeckung aufweist.» Darum die Schlussfolgerung der Regierung: Es gebe keinen grösseren Teil des Kantonsgebiets, in dem es notwendig und möglich wäre, Nutzungsänderungen in einer traditionellen Streusiedlung zuzulassen für die Entwicklung von Dienstleistungen wie Geschäften oder Schulen.

Zudem verzeichne der Kanton keinen derart starken Bevölkerungsverlust in ländlichen Gebieten, «der Massnahmen zur Aufrechterhaltung der Besiedlung rechtfertigen würde». 2011 sei der Wohnsitz von höchstens 41 Personen weiter als drei Kilometer von der nächsten Bauzone entfernt gewesen. Zehn Jahre später seien es höchstens 46 Personen gewesen.

«Alte Antwort auf aktuelles Problem»

In den Nachbarkantonen Bern und Waadt seien Streusiedlungen ausgewiesen worden, so die Grossräte. «Die erwähnten Kantone weisen jedoch nicht dieselben geografischen und demografischen Merkmale auf, vor allem was die Entfernungen zur Bauzone und die rückgängigen Bevölkerungszahlen betrifft», antwortet der Staatsrat. Derzeit befassen sich die eidgenössischen Räte mit einer Revision des Raumplanungsgesetzes (siehe Kasten). «Angesichts des Stands der Dinge auf Bundesebene wäre es jetzt verfrüht, an einer Umsetzung zu arbeiten», so der Staatsrat.

Wegen der Antwort der Kantonsregierung sei sie konsterniert, sagt Grossrätin Susanne Schwander auf Anfrage. «Es ist eine alte Antwort auf ein aktuelles Problem.» Die Abwanderung aus ländlichen Gebieten habe wenig bis nichts mit der von ihr und ihrem Ratskollegen gestellten Frage zu tun. Der Kanton stütze sich in seiner Antwort nicht auf die aktuelle Gesetzesgrundlage, kritisiert sie. Das Kriterium Abwanderung sei nicht mehr enthalten in den Gesetzen zu Streusiedlungen. Sie hätte sich gewünscht, dass der Staatsrat die Existenz solcher Siedlungen in Freiburg anerkennt und aufzeigt, wie sich diese weiterentwickeln könnten.

«Unsere Meinung und jene des Staatsrats sind noch nicht deckungsgleich», sagt Schwanders Ratskollege Bruno Riedo. «Die Gespräche werden weitergehen, und wir werden auch weitere Vorstösse in dieser Sache vornehmen.» Die laufenden Diskussionen und Entscheidungen auf Bundesebene könnten eine Vorlage sein für zukünftige Gesetzesänderungen in Freiburg. Bruno Riedo betont, dass es nicht um Neubauten auf grünen Wiesen oder um allein stehende Scheunen geht: «Wir streben eine sinnvolle Nutzung bestehender Gebäude mit Wohn- und Ökonomieteil im gleichen Gebäude an. Wir wollen leer stehende Räume nutzen.»

Hoffen auf weitere Diskussionen

Ruth Walter-Werren, Besitzerin eines ehemaligen Bauernhofs in Pensier, kritisiert ebenfalls, dass sich der Staatsrat in seiner Antwort auf das Kriterium Abwanderung beruft. Mit der 1996 in Kraft getretenen Teilrevision der Raumplanungsverordnung sei für Streusiedlungen auf dieses Kriterium verzichtet worden. «Es ist somit veraltet.» Zusätzlich gehe der Staatsrat in keiner Weise auf den Erhalt bereits bewohnter Gebäude ein.

Hingegen begrüsst sie die Beschreibung von Streusiedlungen durch die Regierung: Gebäude mit mindestens einer Wohnung, die nicht mehr der Landwirtschaft dienen und nicht als Zweitwohnung genutzt werden. Zudem müsse die Streusiedlung bereits vor der Raumplanungsregelung von 1972 bestanden haben und einen traditionellen Charakter aufweisen. «Genau diese Siedlungen meinen wir», so Ruth Walter-Werren.

Dass der Staatsrat die Entscheidungen auf Bundesebene abwarten möchte, bedauert sie. «Bereits jetzt gemeinsam künftige sinnvolle Möglichkeiten zu prüfen, ist unser Ziel. Wir wollen dem Wandel der Zeit gerecht werden, dem ländlichen Raum eine schöne Note geben, sinnvoller nutzen, was bereits gebaut wurde, und ausbauen, wo bereits gebaut wurde.» Dank der Antwort des Staatsrats wüssten sie und ihre Interessengemeinschaft nun, auf welche Grundlage sich der Staatsrat stellt und wie er denkt. Sie hoffe auf konstruktive Dialoge und einen Einbezug in weitere Diskussionen.

Bundeshaus

Freiburger Nationalrat fällte Stichentscheid

In seiner Junisession wird sich der Nationalrat voraussichtlich mit der Umnutzung ehemaliger Bauernhäuser beschäftigen. Seine Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie hat nämlich Ende März eine neue Bestimmung im Raumplanungsgesetz befürwortet: Altrechtliche Bauernhäuser mitsamt angebauten Ökonomiebauten sollen vollständig und dauerhaft zu Wohnzwecken genutzt werden dürfen, sofern eine ausreichende Erschliessung vorhanden ist.

Der Entscheid in der Kommission war denkbar knapp. Weil den zwölf Ja-Stimmen zwölf Ablehnungen gegenüberstanden, musste der Kommissionspräsident und Freiburger Nationalrat Jacques Bourgeois (FDP) den Stichentscheid fällen. «Wir sollten darauf achten, das zu nutzen, was wir bereits haben», erklärt er auf Anfrage seine Entscheidung. Jacques Bourgeois weist auf die demografische Entwicklung und den zunehmenden Bedarf an Wohnfläche hin. Gleichzeitig wolle man die Zersiedelung vermeiden. «Darum macht die Gesetzesänderung Sinn. Sie wird von Bestimmungen begleitet, wie einer guten Erschliessung, und hat keine Auswirkungen auf den Boden.» Trotz der sehr knappen Entscheidung in der Kommission sei er optimistisch für die Beratungen im Plenum des Nationalrats. Falls eine Differenzbereinigung mit dem Ständerat notwendig sein sollte, erwarte er diese noch für diesen Herbst. «Das Ziel ist, noch in dieser Legislatur damit abzuschliessen.» jmw

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