Bei einer Polizeikontrolle vergangenen August am Bahnhofplatz in Freiburg ist ein Alkoholtest eines Taxifahrers positiv ausgefallen. Der Mann verweigerte einen zweiten Alkoholtest sowie weitere Blut- oder Urinproben. Als er kontrolliert wurde, sass er zwar nicht im Taxi, sondern stand daneben. Er gab jedoch zu, zuvor mit dem Taxi gefahren zu sein. Die Staatsanwaltschaft hat den Taxifahrer nun per Strafbefehl wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen verurteilt. Die Strafe wird zur Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt. Ausserdem muss der Mann eine Busse von 800 Franken bezahlen.
- Fräschels
- 08.03.2024
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- 08.03.2024
Seit November 2023 hat Fräschels seine Finanzverwaltung nach Lyss ausgelagert. Das soll nun so bleiben. …
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