Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Tod in Polizeigewahrsam: Lebensgefährte macht Strafanzeige

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der Lebensgefährte der Frau, die am 21. September in einem Verhörraum der Kantonspolizei tot aufgefunden worden war, hat Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht.

Damit so etwas nie mehr passiert und damit die, die möglicherweise ein Verschulden trifft, sanktioniert werden: Mit dieser Begründung hat der Lebensgefährte jener Frau, die im September in den Räumlichkeiten der Freiburger Kriminalpolizei höchstwahrscheinlich Suizid begangen hat, Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht. Dies teilte sein Anwalt, Elias Moussa, auf Anfrage der FN mit. 

Der Lebensgefährte sitzt aktuell im Untersuchungsgefängnis von Sitten ein. Er, die verstorbene Frau sowie der von ihr getrennte Ehemann waren am Tag vor dem tragischen Ereignis von der Freiburger Kantonspolizei verhaftet worden (die FN berichteten). Gegen sie war seit geraumer Zeit wegen Menschenhandel und Förderung der Prostitution ermittelt worden, wie Moussa erklärte. Die Frau galt als Hauptverdächtige. Mitte Juli sei es dann zu einer ersten Razzia gekommen, im Zuge derer der Ehemann bereits polizeilich befragt worden sei. «Alle Beteiligten wussten ab diesem Zeitpunkt, dass gegen sie ein Verfahren läuft. Mit einer Verhaftung hatten sie aber nicht gerechnet.» 

Kein Abschied möglich 

Der Todesfall habe seinen Mandanten unerwartet und zutiefst getroffen: «Er ist sehr schockiert und kann nicht verstehen, wie so etwas in Polizeigewahrsam passieren konnte», sagte Moussa. Er sei davon ausgegangen, dass seine Partnerin bei der Polizei in Sicherheit sei. Die Strafanzeige wurde denn auch wegen fahrlässiger Tötung und Aussetzung eingereicht. Nach dem Tatbestand der Aussetzung wird bestraft, wer einem Hilflosen, der unter seiner Obhut steht oder für den er zu sorgen hat, einer Gefahr für das Leben oder einer schweren unmittelbaren Gefahr für die Gesundheit aussetzt oder in einer solchen Gefahr im Stich lässt.

Nebst dem Schock über den Tod komme für seinen Mandanten erschwerend hinzu, dass er sich von seiner verstorbenen Lebensgefährtin nicht habe verabschieden können, wie Moussa weiter erklärte. «Ihm wurde wegen Fluchtgefahr und einem zu grossen Sicherheitsaufwand nicht erlaubt, seine tote Freundin noch einmal zu sehen.» 

Die Strafanzeige wird derzeit von der Staatsanwaltschaft Freiburg geprüft. «Es geht darum, zu klären, ob mein Mandant wie ein Angehöriger zu behandeln ist und über die Legitimation zu einer solchen Strafanzeige verfügt.»

Zum tödlichen Vorfall läuft gegenwärtig eine Untersuchung durch die Freiburger Staatsanwaltschaft. Die technischen Ermittlungen wurden an eine ausserkantonale Polizei übertragen. Die ersten gerichtsmedizinischen Untersuchungen stützen die Vermutung eines Suizids. 

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema