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Um Rückzahlung bemüht

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Um Rückzahlung bemüht

Unentgeltliche Rechtspflege

Die unentgeltliche Rechtspflege hat den Kanton Freiburg im Jahre 2002 rund 2,1 Mio., im Jahre 2003 rund 2,35 Mio. Franken gekostet. Der Staatsrat ist bemüht, einen Teil der Beträge zurückzufordern.

Die Freiburger Regierung schätzt die Rückzahlungsrate auf ungefähr neun Prozent, wie sie in einer Antwort auf eine Anfrage von Grossrat Markus Ith festhält.

Der Murtner FDP-Grossrat hatte in seinem Vorstoss darauf hingewiesen, dass die Kosten für unentgeltliche Prozessführung im Kanton Bern jährlich rund zehn Millionen Franken betragen, davon jedoch sieben Millionen wieder zurückbezahlt würden.

Berner Zahlen korrigiert

In seiner Antwort korrigiert jedoch der Staatsrat die Berner Zahlen. Nach seinen Informationen beliefen sich die Kosten für die unentgeltliche Rechtspflege im Jahre 2003 im Kanton Bern auf 21,3 Mio. Franken. Dabei handle es sich ausschliesslich um Anwaltskosten.

Der Staatsrat hat sich auch bei den andern Westschweizer Kantonen erkundigt und dabei festgestellt, dass Freiburg bezüglich Kosten für die unentgeltliche Rechtspflege – pro Einwohner gerechnet – im unteren Feld rangiert: Wallis 3,5 Franken pro Einwohner, Neuenburg und Freiburg zirka 9 Franken, Genf 14 und Waadt zirka 14,5 Franken.

Strengere Kriterien

«Im Kanton Bern verursacht die unentgeltliche Rechtspflege Kosten in der Höhe von 22 Franken pro Einwohner», fügt er bei und führt dies auf die Tatsache zurück, dass im Kanton Bern für die Gewährung weniger strenge Kriterien gelten als im Kanton Freiburg.

Strengeres Gesetz

Der Staatsrat weist weiter darauf hin, dass das entsprechende Gesetz am 1. Juli 2000 geändert worden sei. Seither hätten die Richter die Möglichkeit, die unentgeltliche Rechtspflege nur unter der Voraussetzung der gesamten oder teilweisen Rückerstattung der staatlichen Leistungen zu gewähren. So seien im Jahre 2003 von 620 Gutheissungen 60 mit einer solchen Verpflichtung verbunden worden.

Weiter gibt die Freiburger Regierung zu verstehen, dass die Rückzahlungsrate in den meisten andern Kantonen zwischen drei und fünf Prozent liege, dies im Vergleich zu den neun Prozent im Kanton Freiburg.

Weitere Massnahmen

Der Staatsrat weist ausserdem auf weitere Neuerungen hin, welche eine bessere Rückzahlung bezwecken. So können Personen zur Bezahlung eines Teils der Anwaltskosten verpflichtet werden.

Zudem sei die Möglichkeit geschaffen worden, die Gewährung und Weiterführung der unentgeltlichen Rechtspflege von der Bezahlung eines monatlichen Beitrages an den Staat abhängig zu machen. Die ratenweise Rückzahlung sei denn auch eine sehr wirksame Massnahme.

Der Staatsrat will aber mit weiteren Massnahmen die Rückforderungen erhöhen, namentlich in den Fällen, in denen die betreffenden Personen zu hinreichendem Vermögen gelangt sind. Auch sei das Amt für Justiz beauftragt worden, konkrete Lösungen für die Einschränkung der Ausgaben in Zusammenhang mit der unentgeltlichen Rechtspflege zu suchen, hält der Staatsrat fest. az

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