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Unterschiedliche Ansichten über einen Schutzschirm für Festanlässe

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Musikfeste mit vielen Teilnehmenden fielen die letzten beiden Jahre der Pandemie zum Opfer. Der Grosse Rat debattierte am Mittwoch darüber, wie ihre Zukunft gesichert werden kann.
Corinne Aeberhard/a

Unterstützungsgelder für Festanlässe gibt es nicht als Vorschuss und Risikogarantie, sondern nur gegen Verluste, wenn die Pandemie einen Streich spielt. Daran hält der Staatsrat fest – und konnte so nicht alle Grossräte befriedigen, die sich für die Sicherung dieser Anlässe starkmachten.

Gesangs-, Musik- und Jugendfeste müssen um jeden Preis gerettet werden. Diese Forderung stellten zehn Grossrätinnen und Grossräte aus allen Fraktionen in einem Auftrag an den Staatsrat. Viele dieser Feste fielen aufgrund der Pandemie im letzten und auch dieses Jahr aus, und sie müssten 2022 unbedingt wieder stattfinden, da sie sonst zu verschwinden drohten. 

Hinter diese Forderung stellte sich in seiner Antwort auch der Staatsrat, und so nahm das Kantonsparlament diesen Auftrag am Mittwoch auch einstimmig an.

Es braucht Vorleistungen

Wie man diesen Anlässen helfen kann, darüber gingen die Ansichten auseinander. «Die Antwort des Staatsrats ist nicht komplett», sagte David Bonny (SP, Prez-vers-Noréaz), einer der Autoren des Auftrags. «Es braucht einen Hilfsfonds.» Wer nächstes Jahr einen Anlass auf die Beine stellen will, der müsse jetzt Kosten auf sich nehmen. «Ohne Garantie nimmt jedoch niemand das Risiko eines solchen Anlasses auf sich.»

Philippe Demierre (SVP, Esmonts) illustrierte dies anhand eines Festzelts. Ein solches müsse man ein Jahr im Voraus reservieren. Der Vermieter wolle in der Regel einen Drittel als Anzahlung. Wenige Vereine könnten dies, gerade in der jetzigen Situation, sagte er. Bruno Boschung (Die Mitte, Wünnewil) präzisierte, dass der Auftrag für solche Anlässe eine Anschub- oder Risikoentschädigung verlange: «Es braucht im Vorfeld eine gewisse Sicherheit.» Die Antwort des Staatsrats lasse den Schluss zu, er sei sich über den Inhalt des Auftrags nicht ganz im Klaren, so Boschung.

Zudem machte Grossrat Adrian Brügger (SVP, Düdingen) geltend, dass ein solcher Hilfsfonds nicht nur Gesangs-, Musik- und Jugendfeste umfassen solle, sondern auch Schiess- und Sportanlässe wie etwa die Feldschiessen.

Bund setzt Kriterien

Staatsrat Jean-Pierre Siggen (Die Mitte) sagte, es stünde bereits Geld für solche Anlässe zur Verfügung. So seien in einem ersten Paket bereits 12 Millionen Franken gesprochen worden und im Rahmen der Wiederankurbelung nochmals 9,2 Millionen. Beide Pakete würden zu gleichen Teilen von Bund und Kanton geleistet. Siggen wies aber darauf hin, dass zur Gewährung dieser Hilfsgelder die Kriterien des Bundes gelten und der Kanton dafür nicht neue Regeln erfinden kann. So betreffen die Hilfspakete 80 Prozent eines Verlusts bei einem Ausfall oder einer Verschiebung wegen der Pandemie, nicht aber einen Vorschuss. Für den Amateursport gebe es einen gesonderten Betrag. Wer aber einen Anlass zu organisieren gedenkt, könne mit seiner Direktion das Gespräch suchen, um Lösungen zu finden, sagte Siggen.

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