Untertitel: Der Grosse Rat verschiebt ein Dekret
Im Rahmen der Umsetzung des Neunen Finanzausgleichs NFA und auf der Grundlage des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich hatte die Konferenz der Kantonsregierungen eine «Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich» (IRV) ausgearbeitet. Der Grundgedanke, der dahinter steckt, lautet, dass jeder Kanton, der von einem anderen Kanton eine Leistung will, diesen dafür entsprechend zu entschädigen hat. Grundsätzlich kann es sich um einen reinen Leistungseinkauf oder auch eine gemeinsame Trägerschaft handeln. In der Vereinbarung werden alle damit verbundenen Verfahren einheitlich geregelt.
Antwort auf Motion abwarten
Um dem schleichenden «Demokratiedefizit» entgegenzuwirken haben die Westschweizer Kantone eine so genannte «Vereinbarung der Vereinbarungen» (Convention des conventions) abgeschlossen. Danach werden die Kantonsparlamente auch bei der Ausarbeitung und dem Abschluss von Konventionen eingebunden. Die IRV geht nun aber offensichtlich weniger weit als diese Abmachungen.