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Verkehrsunfall: Die Schuldige wurde verurteilt

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«Schuldig»–so lautet das Urteil der Freiburger Staatsanwaltschaft gegen eine 37-jährige Automobilistin, die im Februar dieses Jahres ein älteres Ehepaar anfuhr. Der Vorfall ereignete sich an einem Nachmittag: Die Fahrzeugführerin war auf der Gambach- in Richtung Beauregardallee unterwegs, als es auf der Höhe des Kreisels zur Vanilallee zu einem Zusammenstoss mit dem Ehepaar kam. Dieses überquerte die Strasse an einer nicht für Fussgänger geeigneten Stelle. Durch die Kollision erlitten die beiden Fussgänger unterschiedlich schwere Verletzungen. Während der 82-jährige Mann und seine Ehefrau in erster Linie aufgrund ihrer erlittenen Verletzungen von einer Strafe befreit wurden, verurteilte die Freiburger Staatsanwaltschaft die Automobilistin mittels Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse von 500 Franken.

Die betroffene Frau hätte laut Staatsanwaltschaft ihre Geschwindigkeit besser den Bedingungen anpassen müssen, um einen Zusammenstoss zu verhindern. Denn nach den Äusserungen der Betroffenen sei der Sonnenstand vergleichsweise tief gewesen, was die Sicht durch das Blenden der Sonnenstrahlen erheblich beeinträchtigte habe. ma

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