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Vernetzung der ökologischen Ausgleichsflächen

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Vernetzung der ökologischen Ausgleichsflächen

Nach drei Orientierungsversammlungen ziehen die Initianten eine positive Zwischenbilanz

Bis zum 15. Juli müssen sich die Landwirte des mittleren und oberen Sensebezirks bei der Region Sense melden, ob sie am Projekt für die Vernetzung der ökologischen Ausgleichsflächen mitmachen wollen.

Von JOSEF JUNGO

An den Orientierungsversammlungen in Plaffeien, St. Antoni und St. Ursen haben rund 100 Landwirte teilgenommen. Daraus schliessen die Organisatoren, d. h. die Region Sense, der Biologe Jacques Studer und das Landwirtschaftliche Institut Grangeneuve, dass ein gewisses Interesse an der Umsetzung der Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV) vom 4. Mai 2001 vorhanden ist.

An den ersten zwei Versammlungen blieb der Aufmarsch zwar unter den Erwartungen, entscheidend sei aber, wie viele Anmeldungen bis zum 15. Juli bei der Region Sense eingehen werden, betonte Regionalsekretär Marcel Portmann. Damit das Projekt vom Kanton unterstützt wird, muss ein Perimeter von mindestens 50 Hektaren erreicht werden.

Artenvielfalt fehlte
auf den Ausgleichsflächen

Mit der Einführung der Direktzahlungen 1993 wurde die Ausscheidung von ökologischen Ausgleichsflächen vorgeschrieben. Dies habe aber in Bezug auf die Förderung der Artenvielfalt nur teilweise befriedigt, erklärte Ingenieur-Agronomin Ruth Hausherr vom Landwirtschaftlichen Institut in Grangeneuve. Deshalb wolle der Kanton die in der ÖQV umschriebene Förderung der Artenvielfalt umsetzen und so auch zum Naturschutz beitragen. Um in den Genuss des Bonus für die Vernetzung von extensiven Wiesen, Hecken, Hochstamm-Feldobstbau, Buntbrachen usw. zu gelangen verlangt die ÖQV die Bildung von regionalen Projekten.

Beim Projekt der Region Sense geht es um die Vernetzung der Ökoflächen, was von Bund und Kanton mit 500 Franken pro Hektare entschädigt wird. Zusätzliche Beiträge für besonders schützenswerte Landschaften kommen unter Umständen von Naturschutzverbänden oder Gemeinden (Beteiligung an Kosten für Saatgut, Sträucher oder Obstbäume).

«Keine Rückkehr
zur Dreifelderwirtschaft»

Das Geld für die Förderung der Artenvielfalt stamme von der öffentlichen Hand. «Die Bevölkerung, bzw. der Steuerzahler, soll auch von der schönen Landschaft profitieren können», unterstrich der Biologe und Projektverfasser Jacques Studer.

In seinen Ausführungen erinnerte er an die Verarmung der Landschaften. Insbesondere durch die Einsetzung der Mechanisierung nach dem Zweiten Weltkrieg sei die Landschaft richtiggehend ausgeräumt worden. Der Einsatz von Dünger und Schädlingsbekämpfungsmitteln habe zur Reduktion von zahlreichen Pflanzen- und Tierarten geführt. Bei der Vernetzung gehe es darum, ausgehend vom Bestehenden bestimmte Ziele festzusetzen und korrigierend einzugreifen, damit die möglichst unterschiedlichen Ausgleichsflächen (Lebensräume) wie Magerwiesen, Waldränder, Hecken, Bachläufe, Obstanlagen, Buntbrachen usw. nicht weiter als 150 bis 200 Meter auseinander liegen. So sollen der Hase, Vogelarten wie Neuntöter und Lerche oder Moorbläuling, ein seltener Schmetterling, wieder Lebensräume erhalten.
«Wir müssen auch von Aufwand und Ertrag sprechen», meinte Studer. Entschädigungen auf der einen Seite, die «Opferung» von gutem Landwirtschaftsland und die Hindernisse in der Bewirtschaftung auf der anderen. «Man wird nicht reich», fasste er zusammen. Trotzdem ist er optimistisch, dass in den nächsten Jahren sieben bis zehn Prozent ökologische Ausgleichsflächen vernetzt werden können.
In der regen Diskussion in St. Ursen (mit Landwirten aus Alterswil und Rechthalten) wurde festgestellt, dass für die Umsetzung des Projektes in der Region günstige natürliche Voraussetzungen mit vielen Bachläufen, Hecken und Wäldern vorhanden sind und eine Vernetzung mit relativ geringem Aufwand zu erreichen wäre. Anderseits wurde angemerkt, dass die Landwirtschaft in diesen Gemeinden eher klein strukturiert sei.
Die Kosten

Die Kosten für die Vorbereitung des Projektes, d. h. eine begrenzte Inventarisierung der vorhandenen Ökoflächen, Tier- und Artenvielfalt und die Ausarbeitung eines Soll-Zustandes mit der Definierung der förderungswürdigen Arten usw. betragen 100 000 Franken, von denen der Kanton 50 000 Franken übernimmt. Die Region Sense ihrerseits hat 15 000 Franken als Startbeitrag vorgesehen, so dass für die Landwirte noch 35 000 Franken verbleiben. Das sind zehn Prozent des Betrages, welchen die Landwirte jährlich für diese Ausgleichsflächen als Direktzahlungen erhalten. ju

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