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Volksmotion für Whistleblower-Schutz scheitert im Kantonsparlament

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Die Mehrheit des Parlaments und der Staatsrat waren sich einig: Es braucht keine Verfassungsänderung für den Schutz von Whistleblowern.

Mit einer Volksmotion wandten sich fast 400 Bürgerinnen und Bürger an die Politik. Sie wollten in der Verfassung festgeschrieben haben, dass Whistleblower geschützt werden. Konkret ging es um folgende Ergänzung: «Jede Person, die rechtmässig festgestelltes gesetzeswidriges Verhalten in gutem Glauben und zum Schutz des öffentlichen Interesses der zuständigen Stelle meldet, wird angemessen geschützt.» Der Grosse Rat lehnte die Volksmotion am Montag ab mit 56 Nein- und 29 Ja-Stimmen ab. Damit folgte das Parlament der Empfehlung des Staatsrats.

«Die Verfassung und die kantonalen Gesetze sind nicht die richtige Ebene für dieses Anliegen», erklärte Didier Castella (FDP). Zum einen seien eine Verfassungsänderung und eine sich daraus ergebende Gesetzesänderung unverhältnismässig. «Die Prozedur wäre lang. Stattdessen könnte das Parlament mit einer Motion direkt das Gesetz ändern.» Zum anderen betreffe das Anliegen das Privat- und Strafrecht, die beide in die alleinige Zuständigkeit des Bundes fallen.

Schutz für Staatspersonal vorhanden

In den Handlungsbereich des Kantons fallen Whistleblower im Staatspersonal. Aus Sicht des Staatsrates ist der Schutz für Whistleblower auf dieser Ebene bereits ausreichend im Gesetz über das Staatspersonal verankert. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die eine offensichtlich strafbare oder den Interessen des Staates schadende Handlung gemeldet haben, dürften daraus heute schon keine beruflichen Nachteile entstehen.

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