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Warum der Kantonsarzt eine Administrativuntersuchung gegen eine Sensler Ärztin eröffnet hat 

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Eine Ärztin hat ein Mittel verschrieben, das nicht zugelassen ist. Darum hat der Kantonsarzt eine Administrativuntersuchung gegen sie eröffnet.

Nach einem Murtner Hausarzt hat nun auch eine Sensler Ärztin Chlordioxid empfohlen. Der Freiburger Kantonsarzt hat darum auch gegen sie eine Administrativuntersuchung eingeleitet.

Wie Radio SRF im Regionaljournal berichtete, litt eine Senslerin nach der ersten Impfung gegen das Coronavirus an Lähmungserscheinungen. Über die Notfallnummer wurde sie zu einer Ärztin im Sensebezirk geleitet. Diese fragte sie, warum sie sich überhaupt habe impfen lassen, und sie solle auf keinen Fall die zweite Impfung machen. «Sie sagte mir, ich könne froh sein, dass ich nicht im Rollstuhl oder tot sei», erzählte die Patientin.

Die Ärztin sagte, «dieses Gift» müsse nun aus dem Körper – und überreichte der Patientin Chlordioxid. Als die Patientin dieses einnahm, wurde ihr schlecht. Sie meldete den Vorfall der Corona-Hotline des Kantons Freiburg. Die Lähmungserscheinungen liessen später nach, bei der zweiten Impfdosis hatte die Frau keine Nebenwirkungen mehr.

Chlordioxid ist nicht zugelassen

Chlordioxid wird in der Pandemie immer wieder als Allheilmittel angepriesen – dies, obwohl keine Wirkung gegen das Virus nachgewiesen ist und Chlordioxid als Medikament nicht zugelassen ist. Das heisst: Es darf nicht an Patientinnen und Patienten abgegeben werden. Chlordioxid ist ein Desinfektionsmittel, das zur Reinigung von Oberflächen und Swimmingpools genutzt wird.

Der Freiburger Kantonsarzt Thomas Plattner hat eine Administrativuntersuchung gegen die Ärztin eingeleitet. Offenbar hatte er die Ärztin schon früher wegen Aussagen rund um Covid-19 verwarnt; nun sei sie erneut verwarnt worden. Im Radiobeitrag sagt Plattner, dass durch das Verhalten der Ärztin niemand akut gefährdet sei. Den FN hatte er im Fall eines Murtner Hausarztes gesagt: «Bei einer akuten Gefährdung der Patientinnen und Patienten würde die Gesundheitsdirektion die Bewilligung für die Berufsausübung entziehen.» Jedoch nicht, wenn nur eine indirekte Gefährdung vorliege, so wie auch bei der Sensler Ärztin: Verzichteten Leute wegen ihren Behauptungen auf eine Impfung oder andere Schutzmassnahmen, dann würden sie sich eventuell nicht gegen das Virus schützen und sich so der Gefahr einer Infektion aussetzen.

Vom Notfall suspendiert

Auch die Ärztinnen und Ärzte Freiburg (MFÄF) haben reagiert: Sie suspendieren die Ärztin von den Notfallbereitschaftsdiensten und zitieren sie vor die Ethikkommission.

Die beiden Administrativuntersuchungen gegen den Murtner Hausarzt und die Sensler Ärztin sind laut Plattner die einzigen solchen Verfahren, die derzeit im Kanton Freiburg am Laufen sind. Zudem hat der Kantonsarzt «eine Handvoll» weiterer Ärztinnen und Ärzte wegen Aussagen rund um Corona verwarnt.

Die Sensler Ärztin wollte keine Stellung nehmen. Es liegt kein Urteil vor, und es gilt die Unschuldsvermutung.

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