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Warum einen Tierarzt seine Aktivitäten in Freiburg und in der Waadt teuer zu stehen kommen

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Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat einen Tierarzt aus Frankreich verurteilt, weil dieser ohne Bewilligung in der Schweiz praktiziert sowie Medikamente verkauft hat.

Ein Mann aus Frankreich hat in den Kantonen Freiburg und Waadt während längerer Zeit seine Tätigkeit als Tierarzt ausgeübt, ohne eine Bewilligung dafür zu haben. Er behandelte Tiere auf 86 landwirtschaftlichen Betrieben und besuchte die Landwirte nach eigenen Angaben ein- oder zweimal pro Jahr. Er brachte für die Behandlung Impfstoffe, Antibiotika, Hormone, Nahrungsergänzungsmittel, Penizillin und Mittel gegen Parasiten mit oder verschickte sie per Post, dies für insgesamt 44 Freiburger Kunden.

Provision kassiert

Wie aus dem Strafbefehl hervorgeht, hat er auch Mittel verschrieben, ohne die Tiere vorher anzuschauen. Die Abrechnung machte er nicht selber, sondern liess dies durch die Tierarztpraxis machen, von der er auch die Arzneimittel bezog. Dafür kassierte er eine Provision von zehn Prozent des Umsatzes. Allein für die Freiburger Kunden ist dies laut Strafbefehl ein Betrag von rund 290’000 Franken. Wie der Tierarzt in der Untersuchung erklärte, habe er diese Aktivitäten ausgeführt, um seine finanzielle Lage aufzubessern.

Vier Urteile

Dies alles kommt den 64-Jährigen jetzt teuer zu stehen, da er von verschiedenen Instanzen verurteilt worden ist. Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat ihn für seine Aktivitäten auf Freiburger Boden verteilt. Dem Staat Freiburg muss der Tierarzt insgesamt 16’295 Franken bezahlen. Dieser Betrag setzt sich aus 15’000 Franken Ersatzforderung an den Staat, 1000 Franken Busse sowie Dossier- und Verfahrenskosten zusammen. Zudem hat ihn die Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 50 Franken verurteilt, dies mit einer Probezeit von zwei Jahren.

Zoll und Swissmedic

Von den Waadtländer Behörden erhielt er bereits 2019 eine bedingte Geldstrafe und eine Busse. Zudem hat es Swissmedic, die Schweizerische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte, der Freiburger Staatsanwalt übertragen, den Mann auch für die unerlaubte Einfuhr und Abgabe von Tierarzneimitteln zu sanktionieren. Das Urteil hierfür fiel bereits im Mai 2020: eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 50 Franken sowie eine Busse von 2000 Franken. Ausserdem wurde er dazu verurteilt, Swissmedic eine Ausgleichszahlung von 30’000 Franken zu bezahlen.

Als vierte Partie hat auch die Zollfahndung gegen ihn ein Verfahren eingeleitet, weil er die Mehrwertsteuer für die Arzneimittel nicht bezahlt hat. Die Zollfahndung verlangte eine Ausgleichszahlung von rund 48’000 Franken.

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