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Wegen Beschimpfungen über Online-Dienst verurteilt

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Ein Mann hat eine im Sensebezirk wohnhafte Frau mit Handy-Nachrichten mehrfach beschimpft. Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat ihn verurteilt.

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ein Mann hat eine im Sensebezirk wohnhafte Frau mit Handy-Nachrichten mehrfach beschimpft. Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat ihn verurteilt.

Sie wollte seine Dienste als Fotograf buchen. Doch daraus wurde nichts. Die im Sensebezirk wohnhafte Frau hat die Anzahlung von ihm nicht zurückerhalten. Das geht aus einem aktuellen Strafbefehl hervor. Stattdessen habe der Mann die Frau immer wieder mit Anrufen über einen Online-Nachrichtendienst und über die Nachrichtenfunktionen von sozialen Medien als «Bitch» und «Schlampe» beschimpft. Ingesamt kamen rund 20 solcher Nachrichten zusammen. Weil er diese «aus Bosheit oder Willen zur Belästigung» der Frau geschickt habe, verurteilt ihn die Staatsanwaltschaft wegen Missbrauchs einer Fernmeldeanlage.

Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Mann zudem per Strafbefehl wegen Beschimpfung. Der vorbestrafte Mann wird zu einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen und einer Busse von 500 Franken verurteilt. Auch die Verfahrenskosten muss er übernehmen, er bezahlt so insgesamt rund 2360 Franken.

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