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Weko verdächtigt Firmen der Absprache bei Ausschreibungen

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Die Wettbewerbskommission des Bundes verdächtigt vier Tiefbauunternehmen aus der Westschweiz, sich bei der Vergabe öffentlich ausgeschriebener Aufträge abgesprochen zu haben. Die Fälle betreffen Sanierungen von lokalen und regionalen Strassen und scheinen sich über Jahre hingezogen zu haben.

Im Fokus stehen Aufträge zu Schnellsanierungen namentlich von Nebenstrassen im Kanton Freiburg, aber auch in den Kantonen Jura, Neuenburg und in der Waadt, erläutert Patrik Ducrey, Direktor der Wettbewerbskommission (Weko), auf Anfrage. Einige Unternehmen sollen sich jeweils auf Ausschreibungen für Aufträge über ihre Offerten, die Aufteilung der Aufträge und die Preise abgesprochen und somit koordinierte Angebote gemacht haben; und dies mutmasslich viele Jahre lang. Das Kartellgesetz bezeichnet dieses Vorgehen als Submissionsabreden, sie sind verboten. Die Weko habe entsprechende Hinweise erhalten.

Keine Details zu Firmen

Zu den mutmasslich fehlbaren Unternehmen will Ducrey zu diesem Zeitpunkt noch keine Angaben machen, auch nicht, ob welche aus dem Kanton Freiburg stammen. Nur so viel sagt der Sensler: «Es sind mehrheitlich regionale und lokale Unternehmen betroffen.» Und die Untersuchung betreffe möglicherweise auch Firmen mit Sitz ausserhalb der vier genannten Kantone.

Schäden an Nebenstrassen

In den meisten Fällen geht es um Aufträge von Gemeinden, aber auch von einzelnen Kantonen, führt Ducrey aus. Die Unternehmen waren mandatiert, schadhafte Strassen mit Splitt und einem Bindemittel aus Bitumen zu flicken, sodass sie wieder befahrbar werden. Die meisten Aufträge allein betrachtet hätten kein sehr grosses Volumen: «Wir sprechen üblicherweise vielleicht von ein paar zehntausend bis einigen hunderttausend Franken, abhängig zum Beispiel von der Länge des defekten Strassenabschnitts.»

Noch keine Übersicht

Doch die Weko habe noch keinen klaren Überblick. Das Verfahren steht laut Ducrey erst am Anfang. Er könne weder sagen, wann und wie die fraglichen Absprachen begonnen haben, noch, ob sie unterdessen aufgehört haben. Und auch nicht, wie viele Unternehmen tatsächlich involviert sein könnten.

Die Behörden führten laut einer Information der Weko Hausdurchsuchungen durch. Wie Ducrey ausführt, wird nun geprüft, ob es tatsächlich «kartellrechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen» gab. Zum Vorgehen gehöre die Publikation der Untersuchung im Handelsamtsblatt, damit sich andere Unternehmen wie auch Geschädigte an der Untersuchung beteiligen können. «Solche Fälle dauern in der Regel rund zwei Jahre», abhängig auch von der Kooperation der betroffenen Unternehmen.

Tiefbau besonders empfindlich

Die Weko hat in den letzten Jahren mehrere Submissionskartelle aufgedeckt, so Ducrey weiter. Die ersten grösseren Fälle seien 2009 bekannt geworden. Besonders viel Staub hat der schweizweit grösste Fall dieser Art aufgewirbelt. Hier stiess ein Whistleblower im Kanton Graubünden ein Verfahren an, das die Weko 2019 abschloss und Bussen in der Höhe von 11 Millionen Franken verhängte. Insgesamt waren 40 Unternehmen an Absprachen bei rund 1200 Bauaufträgen involviert.

Er könne bis dato nicht sagen, so Ducrey, ob es sich im vorliegenden Fall um ein isoliertes Ereignis handle oder ob er ein Teil eines grossen Ganzen sei. «Aber ja, die vielen Fälle der letzten Jahre zeigen, dass der Tiefbau für illegale Submissionsabsprachen empfindlich ist und sie überall vorkommen können.» Er könne sich deshalb vorstellen, dass in den nächsten Jahren noch weitere ähnlich geartete Fälle auftauchen könnten.

Folgen

Freiburg als Vorreiter

Guido Balmer, Medienchef der Baudirektion, kann zum vorliegenden Fall keine Stellung nehmen. Abreden zwischen Anbietern erhöhten aber allgemein die Preise, sagt er, gingen also auf Kosten der Steuerzahler, und könnten negative Auswirkung auf die Qualität der Leistungen haben. Er betont, dass die öffentliche Hand darauf angewiesen ist, dass der Wettbewerb spielt, wenn sie Aufträge ausschreibt. «Die Beschaffungsprozesse werden mit grosser Sorgfalt geführt. Wir haben Kontrollmechanismen, die aber nie eine hundertprozentige Garantie geben können.» Deshalb sei die Baudirektion froh um die Arbeit der Wettbewerbskommission. Dem Staatsrat ist ein korrekter Ablauf der Beschaffungen wichtig. Deshalb soll Freiburg als erster Westschweizer Kanton der interkantonalen Vereinbarung beitreten. Diese sieht unter anderem eine Verstärkung der Massnahmen und Sanktionen im Rahmen der Bekämpfung von Auswüchsen vor. Der Grosse Rat entscheidet noch im Februar über diesen Beitritt und entsprechende Anpassungen im kantonalen Recht. fca

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