Einschlägig vorbestrafte Pädosexuelle sollen nie mehr mit Kindern arbeiten dürfen. Diesen Automatismus der Pädophilen-Initiative will derBundesrat ins Gesetz schreiben. Mit einer Härtefallklausel soll aber die Verhältnismässigkeit gewahrt werden. Mit den geplanten Ausnahmebestimmungen für leichte Fälle ist die Initiantin Christine Bussat einverstanden. Ein Problem hat sie aber damit, dass der Bundesrat vorschlägt, das Tätigkeitsverbot bei bestimmten Straftätern nach einer gewissen Dauer einschränken oder aufheben zu können. sda
Bericht Seite 19