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Wie umgehen mit Priester-Vätern?

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Wie weiter, wenn Priester Väter werden? Sie sollen ihr Amt aufgeben und sich um Frau und Kind kümmern, und zwar nicht bloss finanziell – dies die vorherrschende Haltung in den Schweizer Bistümern. Für eines der Bistümer ist es denkbar, dass der Priester im Amt bleibt. Bereits im Februar dieses Jahres machte das vatikanische Online-Portal Vatican News publik, dass eine vatikanische Richtlinie zum Umgang mit Priestern als Väter existiere.

Im Bericht bestätigte Kardinal Beniamino Stella, dass es die internen Richtlinien gebe. Er erklärte, die Norm sehe eigentlich vor, dass Priester erst ab 40 Jahren vom Amt suspendiert werden könnten. Zugunsten des Kindswohls und laut der Richtlinie soll das aber schon früher möglich sein. In allen Fällen gehe es darum, dass sich der Priester rasch um Kind und Familie kümmere, und zwar nicht nur in finanzieller Hinsicht.

Verschiedene Fälle

In den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt hatte diese Richtlinien die Organisation Coping International, welche weltweit Priesterkindern eine Stimme gibt. Hin und wieder machten in der Schweiz in den letzten Jahren verschiedene regionale Medien Fälle von Priestern publik, die sich zur Vaterschaft bekannten und in der Folge entweder eine kirchliche Tätigkeit als Laie antraten oder die Kirche ganz verliessen. Laut gut unterrichteter Quelle gibt es allerdings aktuell auch einen Fall eines Priesters mit minderjährigem Kind, der im Amt blieb. Die Beziehung von Priester und Mutter hatte dem Vernehmen nach keinen Bestand. Müsste gemäss den vatikanischen Richtlinien ein Priester in einem solchen Fall neuerdings suspendiert werden? Hat sich generell etwas an der bisherigen Praxis geändert? kath.ch hat bei den Bistümern nachgefragt.

Auf Anfrage teilt Richard Lehner, Generalvikar des Bistums Sitten, mit: In den letzten 30 Jahren habe er Kenntnis erhalten von zwei Priestern, die Vater geworden seien. Beide hätten ihr Amt niedergelegt und die Verantwortung als Väter und Partner übernommen. Die Richtlinien aus Rom lägen nicht vor.

Auch Sabine Rüthemann, Sprecherin des Bistums St.  Gallen, hat keine Kenntnis von den Richtlinien. «Priester aus dem Bistum St. Gallen werden auch ohne Richtlinien selbstverständlich dazu angehalten, zu ihrer Verantwortung zu stehen.» In den im Bistum bekannt gewordenen Fällen sei dies auch seitens der Priester selbstverständlich gewesen. Aktuell ist ihr kein Priester bekannt, der Vater wäre. Gemäss Luca Montagner, Sprecher des Bistums Lugano, sind in den letzten fünf Jahren in der Diö­zese keine Fälle von Priestern als Vätern bekannt geworden. In solchen Fällen würden die Leitlinien des katholischen Kirchenrechts (Codex Iuris Canonici) angewendet.

Die Dunkelziffer

Dem Bistum Lausanne, Genf und Freiburg sind seit 2011 zwei Fälle bekannt geworden. Im einen hat laut Sprecherin Laure Christine Grandjean der Priester das Amt niedergelegt, im anderen Fall handle es sich aktuell um eine «Vermutung». Nach Praxis des Bistums müssen Priester-Väter ihr Amt niederlegen. Aktuell seien keine solchen Fälle erwiesen. Das bedeute aber nicht, dass es sie nicht gebe.

Einzig das Bistum Basel teilt auf Anfrage mit, es sei denkbar, dass Priester im Amt blieben. Drei Bedingungen müssten erfüllt sein: «Der Priester kommt seinen Verpflichtungen gegenüber Mutter und Kind nach, es entsteht kein öffentliches Ärgernis und der Priester muss künftig sein Zölibatsversprechen einhalten», wie Bistumssprecher Hansruedi Huber auf Anfrage mitteilt. Mit «öffentlichem Ärgernis» sei beispielsweise gemeint, dass die Spaltung der Kirche drohe. Die Medienstelle des Bistums Chur wollte sich auf Anfrage von kath.ch nicht zu diesem Thema äussern, wie sie verlauten liess.

kath.ch

«Priester aus dem Bistum St. Gallen werden dazu angehalten, zu ihrer Verantwortung zu stehen.»

Sabine Rüthemann

Sprecherin des Bistums St.  Gallen

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