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Windkraftstandorte: Freiburger Gemeinden vor Gericht abgeblitzt

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Der Freiburger Staatsrat ist zu Recht nicht auf die Wiedererwägungsgesuche zum Richtplan von elf Gemeinden eingetreten. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Gemeinden zweifelten an der Unabhängigkeit einer vom Kanton ausgewählten Expertenfirma, die den Richtplanprozess bei der Festlegung der Standorte für Windparks begleitete.

Das Bundesgericht ist in einem am Freitag veröffentlichten Urteil ebenfalls nicht auf die Beschwerden der elf Gemeinden eingetreten. Es begründet seinen Entscheid damit, dass es an einem aktuellen und praktischen Interesse fehle.

Die Regierung habe die Gemeinden in einem Schreiben vom Dezember 2021 nämlich aufgefordert, sich im Rahmen der kurz zuvor eröffneten öffentlichen Auflage zu Änderungen des kantonalen Richtplans zu äussern. Diese Änderungen betreffen im Wesentlichen Landschaftsfragen, wie das Bundesgericht schreibt.

Der Staatsrat habe die Gemeinden jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie dem Kanton auf diesem Weg aufzeigen könnten, weshalb die Grundlagenstudien zur Definition der Windkraftstandorte überarbeitet werden sollten.

Ablehnende Haltung

In den beiden beschwerdeführenden Gemeinden Vuisternens-devant-Romont und La Sonnaz befinden sich vier von insgesamt sieben möglichen Standorten für Windparks, die im Richtplan aufgelistet sind. Sie wandten sich im Oktober 2021 als erste mit ihren Wiedererwägungsgesuchen an den Staatsrat. Neun weitere Gemeinden folgten.

Die örtliche Bevölkerung hat in Konsultativabstimmungen den Bau von Windkraftanlagen auf ihrem Gebiet mit über 90 Prozent abgelehnt. Der Widerstand gegen die Windkraftanlagen nahm Fahrt auf, nachdem die Freiburger Kantonsregierung im Oktober 2020 ihre Pläne skizziert hatte. (Urteil 1C_82/2022 vom 1.12.2022)

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