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Zu viele Kälber in einem Stall: Busse für Bauer

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Total verdreckte Einstreu, kein Wasser für die Tiere zur Verfügung sowie zu viele Rinder und Kälber auf zu engem Raum: Die Staatsanwaltschaft hat einen Bauern im Broyebezirk wegen Vergehens gegen das Tierschutzgesetz verurteilt.

Bereits im Februar stellten Mitarbeiter des kantonalen Amts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW) Mängel bei der Tierhaltung auf dem Betrieb fest. So waren einige Tiere sehr schmutzig; Kälber, die jünger als vier Monate alt waren, waren angebunden und hatten kein Wasser zur Verfügung. Zudem hatten die Tiere zu wenig Platz. Als die Mitarbeiter im März noch einmal vorbeigingen, war die Situation nicht viel besser. Eine Gruppe Kälber wurde in einem Stall gehalten, der 10,8 Quadratmeter gross war – obwohl das gesetzliche Platzminimum 22,4 Quadratmeter betragen würde. Einige Kälber waren weiterhin angebunden und mager. Zudem hatten die Tiere nicht genügend Auslauf. Das Amt setzte dem Bauern eine Frist, um die Situation zu ändern. Einige Tage später hatte er aber nur einige Mängel behoben. Die Staatsanwaltschaft verurteilte ihn nun per Strafbefehl zu einer Busse von 600 Franken.

nas

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