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Zum Fall der Schweinestallfotos: Verurteilungsgrund ist fadenscheinig

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«Schweinestallfotos: Tierschützerin hat sich strafbar gemacht» – FN-Ausgabe vom 18. Juni 2022

Ich nehme vorweg, dass ich weder die Tierschützerin noch den Schweinebetrieb noch das Gericht kenne. Ich weiss auch, dass Tierschützer über das Ziel hinausschiessen können.

Ich war über 30 Jahre Kreistierarzt des oberen Seebezirks. Viele Fälle von ungenügender Tierhaltung habe ich an die offiziellen Behörden gemeldet. Oft mit Erfolg, aber manchmal wurden banale Argumente herangezogen, und es blieb beim Alten.

In diesem Fall musste das Veterinäramt eingreifen, um die bestehenden Mängel zu beseitigen. Der Hausfriedensbruch als Verurteilungsgrund ist fadenscheinig. Wie hätte die Frau die Beweise erbringen müssen? Haben nicht die zuständigen Ämter und Behörden versagt, dass diese Missstände nicht beseitigt wurden? Ohne Tierschützerin bestünden die Missstände heute noch. Meines Erachtens sind die Falschen gebüsst worden. Justitia quo vadis – Gerechtigkeit, wohin gehst du?

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