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Zwei Männer nach Diebstahlserie im Sensebezirk verurteilt

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Das Bezirksgericht Tafers hat am Mittwoch zwei Verfahren in einer Verhandlung behandelt. Die Anklage hatte den beiden Angeklagten Diebstahl und versuchter Diebstahl in insgesamt 58 Fällen vorgeworfen. Sie wurden vom Gericht zu bedingten Freiheitsstrafen und einem mehrjährigen Landesverweis verurteilt.

Polizeirichterin Pascale Vaucher Mauron brauchte am Bezirksgericht Sense am Mittwoch einen langen Atem: Sie zählte aus der Anklageschrift 31 Delikte auf, welche die Staatsanwaltschaft einem 38-jährigen Tunesier zur Last legte, und 27 mutmassliche Delikte eines 33-jährigen Libyers. Weil es sich dabei in vielen Fällen um die gleichen Delikte handelte, hat das Gericht die beiden Verfahren gemeinsam verhandelt. Die Vorwürfe lauteten auf vollendete und versuchte Diebstähle.

In mindestens drei verschiedenen Nächten an drei verschiedenen Orten – in Flamatt, in Düdingen und im aargauischen Turgi – sollen die Männer im Januar systematisch unverschlossene Autos durchsucht und Wertsachen entwendet haben (die FN berichteten), so die Anklage. Vereinzelt wurden ihnen auch Einbrüche in Häuser zur Last gelegt.

Keine Kenntnis der Taten

Vor Gericht bestreiten die beiden Angeklagten konsequent ihre Täterschaft. Er könne sich weder an eine solche Tat erinnern noch kenne er mögliche als Mittäter genannte Personen, so der 33-jährige Libyer. In der besagten Nacht habe er im Asylzentrum Poya geschlafen.

Auch auf Fotos von Videoaufnahmen mögen sich die Beschuldigten nicht wiedererkennen. «Ich habe keine weisse Jacke», sagt der 33-Jährige zu einem Bild, das ihn in der Tatnacht zeigen soll. Ein DNA-Test an einer blutigen Parkkarte, die in einem der bestohlenen Autos gefunden wurde, führte jedoch zu einer Übereinstimmung mit dem Erbgut des Tunesiers. Darauf von Polizeirichterin Vaucher Mauron angesprochen, antwortete dieser lediglich: «Ich weiss nichts, ich habe nichts gestohlen.»

Dünne Beweislage

Rechtsanwalt Maurice Ruckstuhl, Vertreter des Libyers, kritisierte die dünne Beweislage: «Ein überwiegender Teil der Beweise basiert nur auf Annahmen der Staatsanwaltschaft», sagte er in seinem Plädoyer. So könne diese weder das im Asylzentrum gefundene Diebesgut noch die DNA-Spuren zweifelsfrei seinem Klienten zuordnen. Ferner könne die Staatsanwaltschaft nicht darlegen, dass der Beschuldigte wirklich am Tatort gewesen sei.

Ähnlich sah dies Rechtsanwalt Rouven Brigger, der den Tunesier in der Verhandlung vertrat. Brigger wies zudem auf formale Mängel der Anzeigen hin, wonach ein erheblicher Anteil der Anzeigen nicht formgültig sei.

Lediglich in drei Fällen, bei denen Videoaufnahmen die Angeklagten eindeutig zeigen, würden die Angeklagten die Verurteilung anerkennen, betonten die Verteidiger. Für diese Delikte sei eine Geldbusse angemessen. Anhand dieser Taten könne jedoch kein Zusammenhang mit den weiteren Delikten gezogen werden. Deshalb seien die Beschuldigten davon freizusprechen.

Gericht folgt Staatsanwaltschaft

Mit seinem Urteil folgte das Gericht nun weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die beiden Männer wurden des gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls, des Hausfriedensbruchs sowie der mehrfachen Sachbeschädigung und wegen ihres illegalen Aufenthaltes in der Schweiz schuldig gesprochen.

Der 33-jährige Libyer wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von elf Monaten, der 38-jährige Tunesier zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten, jeweils mit einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. Beide werden wegen ihrer Vergehen für fünf Jahre des Landes verwiesen.

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