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Zwei Urteile nach zwei Unfällen

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Einen kurzen Moment hat ein Autofahrer am 11. Juli 2015 nicht aufgepasst, als er im Warpelkreisel in Düdingen von der Warpelstrasse her in Richtung Murtenstrasse abbiegen wollte. Das hatte Konsequenzen: Er nahm einem Motorradfahrer, der in Richtung Schiffenen unterwegs war, die Vorfahrt. Es kam zur Kollision, der Zweiradfahrer stürzte und verletzte sich am linken Handgelenk und am Rücken. Er war in der Folge einen Monat ganz und fast einen weiteren Monat teilweise arbeitsunfähig. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg hat nun den fehlbaren Lenker, einen 25-jährigen Mann, wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.

Mehrere Brüche

Einen ähnlichen Fall hatte die Staatsanwaltschaft zu beurteilen, nachdem es am 11. Juli 2014 in Farvagny zu einem Unfall gekommen war. Eine 20-jährige Autofahrerin hatte beim Einspuren auf die Autobahn A12 zu spät einen Motorradfahrer bemerkt, der ebenfalls einspurte und Vorfahrt hatte. Das Zweirad kam zu Fall und der Fahrer sowie sein Beifahrer wurden weggeschleudert. Die Verletzungen des Motorradfahrers waren schlimm: Er erlitt ein Polytrauma, unter anderem am Beckenboden, an der linken Hüfte, an der Hand und am Schienbein. Er musste mehrfach operiert werden und war rund vier Monate arbeitsunfähig. Wie es in einem ärztlichen Gutachten heisst, ist es möglich, dass er auf Dauer einen Schaden am Becken davontragen könnte und allenfalls langfristig sogar ein künstliches Hüftgelenk braucht.

 Kein Offizialdelikt

Beim Fall in Düdingen hatte das Opfer Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung gestellt und der Fahrer wurde auch deswegen verurteilt. Die Opfer des zweiten Unfalls hatten nicht geklagt und die Staatsanwaltschaft hat die Fahrerin wegen schwerer Verletzung von Verkehrsregeln verurteilt. Die Untersuchungsbehörden kamen dabei zum Schluss, dass es sich um einfache Körperverletzung handelt; diese ist gemäss Strafrecht ein Antrags- und kein Offizialdelikt.

 Der Autofahrer, der die Vorfahrt in Düdingen nicht gewährt hat, wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Er muss zudem eine Busse von 300 Franken sowie die Verfahrenskosten von 360 Franken bezahlen. Die junge Autofahrerin, die in Farvagny dem Motorrad die Vorfahrt nicht gewährt hat, wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Die Busse und die Auslagen für das Verfahren muss sie sofort bezahlen. Die Rechnung beträgt 2132 Franken.

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