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Landwirt ficht Busse an, die er wegen des Verstosses gegen das Tierschutzgesetz erhalten hat 

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Das Polizeigericht Tafers hat gestern den Fall eines Landwirts verhandelt, der gegen das Tierschutzgesetz verstossen hat. 
Aldo Ellena/a

Ein Landwirt hatte auf seinem Hof zwei wilde Katzen erschossen und wurde deswegen verurteilt. Weil er mit der Busse nicht einverstanden war, kam der Fall vor das Polizeigericht Tafers.

Das Polizeigericht Sense in Tafers hat sich am Dienstag mit dem Fall eines Landwirts befasst, der gegen das Tierschutzgesetz verstossen hat. Der Mann aus dem Sensebezirk hatte auf seinem Hof zwei Katzen mit dem Luftgewehr erschossen und an einem Waldrand entsorgt. Der Mann war von der Freiburger Staatsanwaltschaft deswegen zu einer Busse von 1000 Franken und Gebühren von 195 Franken verurteilt worden. Da er diese als zu hoch empfand, hat er den Fall weitergezogen.

Wilde Hauskatzen

Vor Polizeirichterin Pascale Vaucher Mauron erklärte er am Dienstag, dass auf dem Hof seiner Eltern seit jeher der Katzenbestand auf diese Weise reguliert worden war. Er habe reagiert, als diese Katzen immer mehr Singvögel gejagt und gerissen hätten.

«Es waren unsere Katzen», sagte er auf die Frage der Gerichtspräsidentin. Auf fremde Katzen hätte er nie geschossen. Es seien zwar Hauskatzen gewesen, jedoch so wild, dass man sie nicht habe einfangen können. Er habe sie jeweils mit einem gezielten Schuss in den Kopf erlegt und die Kadaver in der Nähe eines Waldes abgelegt, wo sie vom Fuchs und anderen Wildtieren gefressen worden seien. Dieses Mal kam es anders. Knapp eine Viertelstunde nachdem er die beiden Katzen im März 2020 abgelegt hatte, war die Polizei auf dem Hof.

Nur von Fachpersonen

Auf die Frage der Gerichtspräsidentin sagte der Mann aus, dass er im Militär schiessen gelernt habe und früher dem Störmetzger zugeschaut habe, wenn dieser auf dem Hof Schweine vor dem Metzgen erschossen habe. «Warum haben Sie die Katzen nicht zuerst betäubt?», fragte Pascale Vaucher Mauron.

Ihre Frage zielte auf den Passus des Tierschutzgesetzes, wonach Säugetiere wie Katzen nur von fachkundigen Personen und nur unter Betäubung und mit nachfolgendem Entbluten getötet werden dürfen. Alternativ muss die Tötungsmethode das Tier unverzüglich töten, ohne dass es leiden muss. «Auch Wildtiere auf der Jagd werden nicht betäubt», sagte dazu der Landwirt. Und er sei sicher, dass die Katzen sofort tot waren.

Der Mann hat eine weitere Übertretung begangen, indem er die Kadaver nicht in der Tierkadaverstelle entsorgt hat. Dies ist vorgeschrieben, um das Risiko von Krankheitsübertragungen zu verringern. «Früher haben wir die Metzgerabfälle auch auf diese Weise entsorgt», argumentierte der Mann.

Der menschliche Faktor

Der Mann sah grundsätzlich ein, dass sein Verhalten nicht rechtens war. Ihn störte aber vor allem die Höhe der Busse, die er als unverhältnismässig empfand. Der Vertreter der Beistandschaft, der an der Verhandlung teilnahm, bat das Gericht, bei der ganzen Angelegenheit den finanziellen, vor allem aber auch den menschlichen Aspekt nicht zu vergessen. Der Mann sei seit einer Erkrankung zu 80 Prozent IV-Rentner und habe nichts Böses beabsichtigt. «Da wurde mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Eine Null ist zu viel bei diesem Bussenbetrag», betonte er.

Das Polizeigericht Sense hat das Urteil noch nicht gefällt.

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