Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat einen 56-jährigen Mann verurteilt, weil er ohne Bewilligung Wildtiere gefüttert und fotografiert hat.
Es braucht eine Bewilligung, wenn ein Hobbyfotograf eine Fotofalle montieren will, um beispielsweise im Wald Rehe und Füchse zu fotografieren oder zu filmen. Diese Vorschrift hat ein 56-jähriger Mann aus dem Seebezirk missachtet, als er in der Gemeinde Courtepin, im sogenannten Fantôme-Graben, eine Kamera an einem Baumstrunk befestigt hat. Der Fotograf hat sich damit einer Übertretung der Verordnung über den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel und ihrer Lebensräume schuldig gemacht. Unter dem Kapitel «Störung» steht im Artikel 8 dieser Verordnung, dass «das Fotografieren und Filmen das Leben der Tiere nicht gefährden sowie ihre Fortpflanzung und die Lebensräume nicht beeinträchtigen darf» und dass «die Verwendung von Fotofallen vom Amt bewilligt werden muss».
Gegen dieselbe Verordnung hat der im Seebezirk lebende Mann auch verstossen, als er bei dieser Fotofalle Salzlecken platziert hat, um die Wildtiere anzulocken. Denn das läuft unter «Füttern» und ist gemäss Gesetz ebenfalls nicht erlaubt.
Wegen dieser beiden Übertretungen hat die Freiburger Staatsanwaltschaft den Mann nun per Strafbefehl verurteilt. Er muss eine Busse von 300 Franken bezahlen und auch für die Verfahrenskosten aufkommen. Insgesamt bekommt er eine Rechnung von 495 Franken.
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