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Pestizide und Parkinson: Die Schweiz tappt im Dunkeln

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Ärzte und Forschende sehen einen Zusammenhang zwischen Pestiziden und der Parkinson-Krankheit sowie Krebserkrankungen. Besonders betroffen sind Landwirtinnen und Landwirte. 

Kinder im Seeland erkranken häufiger an Hirntumoren, hiess es in einer Studie der Universität Bern. Die Berner Forscher haben den Verdacht, dass Pestizide für diese Häufung verantwortlich sind. Damit nicht genug: Ein Luzerner Arzt wundert sich darüber, weshalb überdurchschnittlich viele Patientinnen und Patienten aus einem landwirtschaftlichen Umfeld in seine Parkinson-Sprechstunde kommen, wie die CH-Media-Zeitungen kürzlich berichteten. Studien aus den USA deuten darauf hin, dass zwischen der Nervenkrankheit und Pflanzenschutzmitteln eine Verbindung besteht. Auch Ettore Accolla, Leitender Arzt und Neurologe am Freiburger Spital HFR, weist auf einen möglichen Zusammenhang zwischen Parkinson und Pestiziden hin:

Das Erkrankungsrisiko ist zum Beispiel in Landwirtschaftszonen, in denen gewisse Pestizide eingesetzt werden, deutlich höher.

Ettore Accolla
Leitender Arzt HFR

Die Ursachen seien jedoch noch nicht vollständig geklärt, heisst es auf der Webseite des HFR unter dem Titel «Parkinson ist auf dem Vormarsch» weiter. Es sehe so aus, als ob eine Kombination von Umweltfaktoren und genetischer Veranlagung für die Krankheit verantwortlich sei.

Spielplätze im Fokus

Mit der Produktion von Gemüse und Futtermittel im Grossen Moos gehört der Seebezirk zu den Brennpunkten des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln (PSM). Aktuell untersuchen Forschende in der Region, mit welchen Pestiziden und wie stark Kinder im Drei-Seen-Land belastet sind (die FN berichteten). Dabei zielt die Studie der Stiftung Future 3 auch auf Spielplätze: Die Wissenschaftler gehen der Frage nach, wie stark diese mit Gift belastet sind.

Die Frage liegt somit nahe, was der Bund in diesem Bereich zum Schutz der Bevölkerung unternimmt. Auf Anfrage schreibt Tiziana Boebner-Lombardo, Mediensprecherin des Innendepartements EDI, dass das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) zwei Studien zu Fragen rund um Gesundheit und PSM in Auftrag gegeben hat.

Bei den beiden Studien habe der Fokus auf der Frage gelegen, wie stark Arbeitnehmende Pflanzenschutzmitteln ausgesetzt waren. Diese Exposition sei im Allgemeinen höher als jene der restlichen Bevölkerung.

Die Studie des universitären Zentrums für Allgemeinmedizin und öffentliche Gesundheit Unisanté in Lausanne habe gezeigt, dass für die Schweiz keine Daten in Bezug auf Gesundheitseffekte im Zusammenhang mit PSM vorliegen.

Internationale Studien haben aber gezeigt, dass es Belege für einen allgemeinen Zusammenhang zwischen der berufsbedingten Exposition gegenüber PSM und Parkinson gibt.

Tiziana Boebner-Lombardo
Kommunikation EDI

Die Studien würden jedoch bis in die 1950er-Jahre zurückreichen: «Damals wurden noch deutlich toxischere PSM, Organophosphate, Organochlorine eingesetzt.» Viele dieser Wirkstoffe seien in der EU und der Schweiz zum Teil seit Jahren verboten.

Die zweite Studie, das Monitoringkonzept der Firma Bass SA mit Sitz in Bern, habe aufgezeigt, dass die in der Schweiz verfügbaren Datenbanken nicht zur Beurteilung der Gesundheitsrisiken von Pflanzenschutzmitteln konzipiert wurden.

Eine Auswertung im Hinblick auf die berufliche Tätigkeit als mögliche Ursache für eine Erkrankung ist daher aktuell nicht möglich.

Tiziana Boebner-Lombardo
Kommunikation EDI

Eine Analyse müsste in einem grösseren Kontext in Zusammenarbeit mit den verschiedenen betroffenen Bundesämtern und anderen Akteuren unter Berücksichtigung aller relevanten Chemikalien aufgebaut werden, so Boebner-Lombardo. Die Mediensprecherin verweist in diesem Zusammenhang auf eine Gesundheitsstudie des Bundesamtes für Gesundheit BAG, mit der Gesundheitsdaten und die chemische Belastung der Bevölkerung erhoben werden sollen. Diese Daten könnten ein Anknüpfungspunkt sein.

Kein Register

In der Schweiz gibt es also kaum Daten zur Beurteilung der Gesundheitsrisiken von Pflanzenschutzmitteln, noch liegen welche zur Exposition gegenüber Pestiziden vor. Betreffend Parkinson ist nicht bekannt, wie viele Menschen genau pro Jahr neu daran erkranken. Ebenfalls im Dunkeln liegt, aus welchem Milieu diese Patientinnen und Patienten stammen. Es gibt keine Zahlen und Angaben zu Alter und Wohnort der Erkrankten. Die angesprochenen Ämter hätten auch nicht den Auftrag, ein Register zu führen, so Tiziana Boebner-Lombardo. 

Die Mediensprecherin weist jedoch darauf hin, dass das SECO mit Fachleuten ein «Toolkit Anwenderschutz PSM» geschaffen hat. Es zeige Landwirtinnen und Landwirten die Schutzpraxis beim Einsatz der Mittel auf und sensibilisiere diese für den Gesundheitsschutz.

Europaweit

Aktuell sei keines der angesprochenen Ämter in weitere Studien involviert. Die Europäische Human Biomonitoring Initiative habe jedoch auch Erwachsene aus der Schweiz auf ausgewählte PSM wie Glyphosat untersucht. Die Ergebnisse dieser Studie mit weiteren Daten aus europäischen Ländern wurden kürzlich veröffentlicht (Govarts et al., 2023). Die Einzeldaten für die Schweiz sind dem BAG gemäss Tiziana Boebner-Lombardo jedoch nicht bekannt.

Blick auf die Felder im Grossen Moos nahe Galmiz. 
Archivbild: Aldo Ellena

Pflanzenschutzmittel

Herbizide, Insektizide und Fungizide 

Als Pflanzenschutzmittel gelten laut dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) alle Produkte, die zum Schutz von Pflanzenkulturen vor Schadorganismen eingesetzt werden. Je nach Verwendungszweck unterscheidet man hauptsächlich zwischen Herbiziden zur Bekämpfung der Konkurrenz durch Unkräuter, Insektiziden zur Bekämpfung von tierischen Schädlingen und Fungiziden zur Bekämpfung von Krankheiten durch Pilzbefall.

Zu den Pflanzenschutzmitteln gehören natürliche und synthetische Wirkstoffe, aber auch Organismen wie räuberische Insekten oder pilzliche Antagonisten. Als Antagonisten bezeichnet man eine Substanz oder Struktur, die die Wirkung einer anderen Substanz oder Struktur aufhebt oder eine entgegengesetzte Wirkung entfaltet.

Bevor Pflanzenschutzmittel in Verkehr gebracht und verwendet werden dürfen, müssen sie zugelassen werden. Dafür ist das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zuständig. Sie dürfen nur dann zugelassen werden, wenn sie «keine unannehmbaren Nebenwirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt» haben, wie das BLV auf seiner Webseite zum Zulassungsverfahren schreibt. emu

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