«Giraffe in Mariahilf»: Der gut gemeinte Tipp an die Mitglieder eines Vereins, einer Firma oder sonst einer grösseren Gruppe kann teuer werden. Denn wer via soziale Medien oder Smartphone-Gruppen über Radarkontrollen informiert, kann gebüsst werden.
Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat anfangs des Jahres einen Berner Automobilisten zu einer Busse von 500 Franken verurteilt. Der Mann hat auf seinem Smartphone eine Whatsapp-Gruppe gegründet, in der er andere Autolenkerinnen und -lenker vor Radargeräten gewarnt hat. Dies ist gemäss Gesetz klar verboten. Artikel 98a des Strassenverkehrsgesetzes stellt Bussen in Aussicht für jene, die öffentliche vor behördlichen Kontrollen im Strassenverkehr warnen.
Gallus Risse, Chef der Freiburger Gendarmerie sagt:
Es gibt klare Fälle, und es gibt eine Grauzone.
Erlaubt beziehungsweise toleriert sind Informationen in privaten Chats, zum Beispiel in einer Familiengruppe mit rund zehn Mitgliedern. Wer aber in einen grösseren Chat beispielsweise schreibt «Radar in Rechthalten Ortsausgang Richtung St. Ursen» oder die Information an viele weitere Kontakte weiterschickt, macht sich strafbar.
«Grösser heisst zum Beispiel in einem Vereinschat mit vielen Mitgliedern oder in einer Gruppe, die zu Arbeitszwecken eröffnet worden ist.» Laurent Rey, Chef der Verkehrspolizei und Sicherheit, ergänzt, dass dies auch für den Status auf Whatsapp gelte und natürlich auch für andere soziale Kanäle wie Instagram oder Facebook:
In den letzten zwei, drei Jahren hat es etwa sechs Anzeigen gegeben.
Verantwortlich gemacht werden kann beispielsweise der Administrator einer Whatsapp-Gruppe oder jene Person, welche die Information auf Facebook postet. Das gilt sowohl für eine reine Textnachricht als auch für ein Bild. Laurent Rey erzählt von einem Fall in Schiffenen, als ein Lenker beim Autofahren ein Bild der Radaranlage gemacht hat – und damit ein weiteres Strassenverkehrsdelikt begangen hat.
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