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Privatperson reicht Beschwerde gegen Aktienkapitalerhöhung der Blue Factory ein

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Nun entscheiden Richter über den kantonalen Anteil an der Kapitalerhöhung der Bluefactory AG von 25 Millionen Franken.

Mit 50,50 Prozent hat die Freiburger Stimmbevölkerung am 13. Juni der Aktienkapitalerhöhung der Bluefactory AG knapp zugestimmt. Damit erhielt der Kanton grünes Licht, um 25 Millionen Franken in die weitere Entwicklung des Innovationsquartiers einzuschiessen. Nun soll diesem Vorhaben auf gerichtlichem Weg ein Strich durch die Rechnung gemacht werden. Wie die Staatskanzlei mitteilt, ist beim Kantonsgericht eine Beschwerde gegen das Dekret eingereicht worden. Da diese Beschwerde aufschiebende Wirkung hat, muss seine öffentliche Bekanntmachung in der Amtlichen Sammlung des Kantons Freiburg und im Amtsblatt annulliert werden.

Verletzung der Meinungsbildung 

Wer Beschwerde eingereicht hat, wurde von offizieller Seite nicht bekannt gegeben. Gemäss Instruktionsrichterin Anne-Sophie Peyraud handelt es sich um eine Privatperson. In ihrem Beschwerdeschreiben mache diese geltend, dass in der Abstimmungskampagne die freie Meinungsbildung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger verletzt worden sei. Gegen welche Aspekte der Kampagne sich der Beschwerdeführer im Einzelnen wendet, kann die Richterin nicht sagen. Ob nebst der Abstimmungsbroschüre auch der Umstand kritisiert wird, dass die Website der Bluefactory AG mit einem Link auf die Website des Unterstützungskomitees verwiesen hatte oder dass Verwaltungsratspräsident Jacques Boschung in den Medien gesagt hatte, bei einem Nein müsste die Gesellschaft Konkurs anmelden, ist offen. «Der Staatsrat muss mir nun zuerst das ganze Dossier zukommen lassen und zur Beschwerde Stellung nehmen. Erst dann kann ich den Fall bearbeiten», erklärt Peyraud den FN. Angesichts der Dringlichkeit hoffe sie, in der Sache so schnell wie möglich ein Urteil fällen zu können. 

Referendumskomitee nicht involviert

Wie Grossrat Nicolas Kolly (SVP, Essert) auf Anfrage sagt, habe das Referendumskomitee nichts mit der Beschwerde zu tun. «Ich erfuhr erst gestern von Staatsrat Olivier Curty (Die Mitte) von der Beschwerde.» Das Referendumskomitee hatte vor der Abstimmung ebenfalls mit einem Gang ans Kantonsgericht gedroht, weil die Abstimmungskampagne seiner Ansicht nach unlauter war. Später nahm es davon aber Abstand. Dies, nachdem der Staatsrat ein Rechtsgutachten zu den Vorwürfen erstellen liess.

Haltung des Staatsrats

Darin wurde festgehalten, dass bei Abstimmungen Gesellschaften, die vom Staat abhängen, zur Zurückhaltung verpflichtet seien. Dies gelte aber nicht für Privatpersonen. So dürfe sich die Bluefactory AG im vorliegenden Fall zwar äussern, weil sie durch die Abstimmung direkt betroffen sei. Es sei auch nicht grundsätzlich zu kritisieren, wenn sie einen Link zum Ja-Komitee schalte. Irreführend sei aber die Bemerkung, dass man dort alle Informationen über die Abstimmung finde. Dies sei nicht der Fall gewesen, da die Gegnerschaft dort nicht zu Wort kam.

Dass sich der Verwaltungsratspräsident in einem Leserbrief und einem Streitgespräch öffentlich für ein Ja zur Kapitalerhöhung ausgesprochen hatte, ist gemäss dem Gutachten auch statthaft, weil er als Privatperson das Recht auf freie Meinungsäusserung habe. Heikel war gemäss den Gutachtern einzig Boschungs Aussage in der Zeitung «La Gruyère», dass die Gesellschaft bei einem Nein Konkurs anmelden müsste. Hatte er sich im Namen der Gesellschaft geäussert, müsste die Aussage korrekt sein. Die Rechtsgutachter selber gingen nicht darauf ein, ob der Sachverhalt stimmt oder nicht. Wenn er jedoch falsch wäre, würde es am Staat liegen, dass die Bürger korrekt informiert werden.

Hintergrund

Insgesamt sollen mit der Aktienkapitalerhöhung die Mittel der Bluefactory AG von heute 50 auf 100 Millionen Franken aufgestockt werden, wozu der Kanton und die Stadt Freiburg als Besitzer je 25 Millionen Franken beitragen. 40 Millionen Franken sind neue Mittel, 10 Millionen Franken kommen von der Umwandlung eines Aktionärsdarlehens. Der Grosse Rat des Kantons und der Freiburger Generalrat hatten der Kapitalerhöhung klar zugestimmt, doch weil 28 Grossrätinnen und Grossräte ein parlamentarisches Finanzreferendum ergriffen, hat über den kantonalen Anteil das Stimmvolk entschieden.

Reaktion

Staatsrat Olivier Curty in Sorge

Staatsrat Olivier Curty (Die Mitte) qualifizierte die Beschwerde in erster Linie als legitime Möglichkeit in einem Rechtsstaat, notabene auch Abstimmungen anfechten zu können. «Wir müssen nun schauen, ob die Beschwerde überhaupt zulässig ist und fristgerecht eingereicht wurde.» Sei dies der Fall, müsse sie auch inhaltlich Bestand haben. «Wir müssen nun die praktischen Folgen der Beschwerde abklären.» Aufgrund der aufschiebenden Wirkung führe diese in jedem Fall zu einer Verzögerung der geplanten Bauprojekte auf dem Areal der Blue Factory: «Die Gesellschaft ist blockiert, und ihre Projekte sind vorerst auf Eis gelegt.» Mit der Erhöhung des Aktienkapitals sollte die Bluefactory AG die ersten beiden Entwicklungsphasen bis 2029 bestreiten können. Zur ersten Phase gehört das erste Geschäftsgebäude, dessen Bau im Herbst beginnen sollte. Und auch die Arbeiten am Experimentiergebäude des Smart Living Lab sind Teil dieser ersten Phase. rsa

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