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Betrügerin muss fast zwei Jahre ins Gefängnis

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Das Strafgericht Sense hat eine Frau zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Sie hatte im Namen ihrer verstorbenen Mutter Mietverträge abgeschlossen und im Internet zahlreiche Dinge bestellt. 

Nach zehntägiger Beratung befindet das Strafgericht des Sensebezirks eine Frau für schuldig, die im Namen ihrer Mutter Mietverträge abgeschlossen und zahlreiche Bestellungen im Internet getätigt hatte. Das Gericht unter der Leitung von Debora Friedli verurteilt die Frau wegen gewerbsmässigen Betrugs sowie wegen Urkundenfälschung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwanzig Monaten. Ausserdem muss sie die erhobenen Zivilforderungen ihrer drei Schwestern sowie der Immobilienfirma, mit der sie einen Mietvertrag abgeschlossen hat, bezahlen. Freigesprochen hat das Gericht die 52-Jährige nur vom Vorwurf der Veruntreuung. 

Mutter drohten Betreibungen

Die Verurteilte hat gemäss Anklageschrift der Staatsanwaltschaft in den letzten Jahren im Namen ihrer verstorbenen Mutter Verträge abgeschlossen und im Internet etliche Waren bestellt. Die im Sensebezirk wohnhafte Mutter wusste davon nichts und gab auch ihr Einverständnis zu diesen Geschäften nicht. Bei den Bestellungen im Internet handelte es sich in erster Linie um Kleidung. Aber auch Rechnungen für andere Waren und Dienstleistungen, wie für die Kremation ihres Katers, liess die Beschuldigte auf den Namen der Mutter ausstellen. Diese hat deshalb immer wieder Betreibungsandrohungen erhalten.

2017 und 2018 hat die Frau auf den Namen der Mutter sogar Mietverträge für zwei verschiedene Einfamilienhäuser im Kanton Luzern sowie im Kanton Solothurn abgeschlossen. Sie habe dabei ihre Mutter als Hauptmieterin angegeben und deren Unterschrift gefälscht. Um ihre Tochter finanziell zu unterstützen, hat die Mutter in einem Fall Mieten für die ersten zwei Monate bezahlt. Für die kommenden Monate seien jedoch keine weiteren Zahlungen mehr eingegangen.

Mutter litt wegen Tochter

Die Immobilienfirma, mit der die Beschuldigte einen der Mietverträge abgeschlossen hatte, hat gegen die Frau Strafanzeige wegen Betrugs und Urkundenfälschung eingereicht und trat am Gericht als Privatklägerin auf. Auch die drei Schwestern der Beschuldigten waren als Privatklägerinnen an der Verhandlung in Tafers. Diese schilderten dem Gericht, wie die Mutter unter der Situation gelitten habe:

Es ging ihr wegen dieser Belastung psychisch nicht gut.

Schwester 
Privatklägerin

Die Mutter der Angeklagten hatte 2018 wegen Betrugs, Urkundenfälschung sowie wegen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage Strafanzeige gegen ihre Tochter eingereicht. Sie verstarb jedoch 2019.

Sie erschien nicht vor Gericht

Die Gerichtsverhandlung am Strafgericht Tafers hatte sich turbulent gestaltet: Die Angeklagte weigerte sich, der richterlichen Vorladung Folge zu leisten, und glänzte an der Verhandlung in Tafers mit Abwesenheit. Bereits früheren Gerichtsterminen war sie stets ferngeblieben. Damit sich das Verfahren nicht noch weiter verzögert, entschied Richterin Friedli kurzerhand, die Beschuldigte polizeilich vorführen zu lassen. Für die Gerichtspräsidentin war das ein aussergewöhnlicher Fall, wie sie den FN nach der Verhandlung sagte:

Ich habe so etwas noch nie erlebt.

Debora Friedli 
Gerichtspräsidentin Bezirksgericht Sense

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