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Bezirksgericht Sense befasst sich mit zwei Landwirten, die trotz Verbot Wasser aus Bächen gepumpt haben

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In Dürreperioden kann der Kanton verfügen, dass Landwirte kein Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen entnehmen dürfen.
Corinne Aeberhard/a

Das Bezirksgericht Tafers hat am Montag gleich zwei Fälle verhandelt, bei denen Landwirte trotz Verbot Wasser aus Bächen entnommen haben. Beide haben an der Verhandlung gute Gründe für ihr Vorgehen vorgebracht.

Polizeirichter Peter Rentsch hatte es am Bezirksgericht Sense am Montag gleich mit zwei Übertretungen gegen das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer zu tun. In beiden Fällen ging es um Vorfälle, die sich im Juli 2019 ereignet hatten – zu einer Zeit, als es im Kanton Freiburg sehr trocken war, sodass das Amt für Umwelt ein Verbot erlassen hatte, für die Bewässerung der Felder Wasser aus Gewässern zu entnehmen. Beide Landwirte hatte die Freiburger Staatsanwaltschaft zu einer Busse von 400 Franken verurteilt, und beide zogen das Urteil eine Instanz weiter an das Bezirksgericht (siehe auch Kasten).

Aus Dringlichkeit gehandelt

Der eine Landwirt hat den Strafbefehl angefochten, weil er den Vorwurf, die Felder bewässert zu haben, bestreitet. Er habe die Wasserpumpe zwar angestellt, sagte er an der Verhandlung vom Montag, doch nur zu Kontrollzwecken und aus Gründen der Dringlichkeit. Seine Erklärung: Bei Strassenbauarbeiten nahe dem Bach im unteren Sensebezirk sei eine Zuleitung im Boden beschädigt worden. Sie sei von der Baufirma instand gestellt worden, und er habe prüfen wollen, ob das unterirdische Verteilrohr dicht sei. «Das war an einem Freitagabend. Die Firma wollte am Montagmorgen weitermachen und die Strasse teeren. Die Verantwortlichen wollten bis dahin wissen, ob sie den Graben zumachen können. Deshalb habe ich die Tests am Samstagmorgen durchgeführt», führte er aus.

Auf die Frage des Gerichts bestätigte der 34-Jährige, dass er Kenntnis hatte vom Wasserentnahme-Verbot. Allerdings habe er das Schreiben nicht persönlich gesehen, sondern sei nur mündlich darüber informiert worden – deshalb habe er auch nicht gewusst, dass es möglich gewesen wäre, eine Ausnahmebewilligung zu beantragen.

Wie der als Zeuge vorgeladene Wildhüter vor Gericht erklärte, schickt das kantonale Amt diese Schreiben jeweils an die Ansprechperson, die in Besitz der Bewilligung ist. Wie in diesem Fall auch sind oft mehrere Landwirte an einer Pumpe beteiligt.


Auf die Frage von Gerichtspräsident Peter Rentsch, ob er mit dem Wasser die Felder bewässert habe, antwortete der Landwirt mit einem klaren Nein. «Ich habe die Pumpe angestellt, aber nicht mit dem Ziel, das Feld zu bewässern.» Weil die Maschine aber von einem früheren Bewässern an einem Feld stand, sei das Wasser dorthin gepumpt worden, hielt er fest.

Das Urteil des Bezirksgerichts steht noch aus.

Zweite Einsprache

Landwirt behauptet, er habe nichts vom Wasserentnahme-Verbot gewusst

Der zweite Landwirt, der vor dem Bezirksgericht den Strafbefehl angefochten hat, erklärte an der Verhandlung, er habe nichts vom Entnahmeverbot gewusst, also das Schreiben des Amts für Umwelt nicht erhalten. «Ich ging davon aus, dass meine Bewilligung gilt. Hätte ich vom Verbot gewusst, hätte ich beim Amt für Gewässer eine Ausnahmegenehmigung beantragt», sagte der Landwirt aus. Er sei auch überzeugt, dass er diese erhalten hätte. Das habe ihm der Zuständige vom Gewässeramt am nächsten Tag am Telefon gesagt. Er sei nicht bereit, für etwas zu bezahlen, wofür er nichts könne. «Wenn ich einen Seich gemacht habe, dann stehe ich dazu. Aber das ist hier nicht der Fall», argumentierte er. 

Unkooperatives Verhalten

Der Landwirt gab zu, dass es ihn sehr geärgert habe, als der Wildhüter von ihm an besagtem Abend telefonisch die Abstellung der Pumpe gefordert hatte. Aus dessen Bericht geht hervor, dass der Landwirt sich geweigert und mitten im Gespräch den Hörer aufgehängt habe. Auch später, als der Wildhüter zusammen mit zwei Polizisten vor der Tür stand, habe der Landwirt sich nicht sehr kooperativ gezeigt und der Delegation gar die Tür vor der Nase zuschlagen wollen. «Es war kein angemessenes Verhalten, mich wie einen Verbrecher zu behandeln», erklärt der Landwirt dazu. Er habe so gehandelt, weil er sich im Recht fühlte.

Eine Nachfrage des Gerichts beim Amt für Umwelt zeigt, dass der Landwirt auf der Verteilliste für das Verbotsschreiben steht. Doch gibt es keinen Beweis dafür, dass er das Schreiben auch wirklich bekommen hat. Auf Antrag des Landwirts wird Gerichtspräsident Peter Rentsch beim Sektionschef Gewässer nachfragen, ob es wirklich einen telefonischen Kontakt zwischen Landwirt und Amt gab, ob dieser eine Ausnahmebewilligung beantragt hatte und ob er sie erteilt bekommen hätte.

Nach Eintreffen der Antwort wird Polizeirichter Peter Rentsch das Urteil fällen. im

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