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Junger Mann wegen sexuellem Missbrauch an Sensler Buben vor Gericht

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Vor dem Bezirksgericht in Tafers stand am Freitag ein Mann, dem vorgeworfen wird, mehrere junge Männer unter anderem sexuell genötigt zu haben. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.

Es sind happige Vorwürfe, welche die Staatsanwaltschaft am Freitag im Bezirksgericht gegen einen jungen Mann vorbrachte. Die Gerichtsverhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Gemäss der Anklageschrift soll sich der heute 24-jährige Sensler in mehreren Fällen an zum Teil minderjährigen jungen Männern vergangen haben. Dies sei teilweise über mehrere Jahre und systematisch geschehen.

Schwächen des Opfers ausgenutzt

Begonnen hätten die Übergriffe gemäss der Anklageschrift im Jahr 2018 auf einem Sensler Bauernhof. Dort soll es während mehreren Jahren zu sexuellen Handlungen zwischen dem Angeklagten und einem damals 19-jährigen Mann gekommen sein. Weiter geht aus der Anklageschrift hervor, dass das Opfer laut einem psychiatrischen Bericht eine Autismusspektrumsstörung aufweise und deshalb nicht immer in der Lage sei, sein Gegenüber einzuschätzen und adäquat auf soziale Interaktionen zu reagieren. Gegen den Willen des Opfers sei es zu Fällen von gegenseitigem Masturbieren, oralem Verkehr und Penetration gekommen, hält die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift fest.

Das Opfer habe dabei mehrmals kommuniziert, nicht homosexuell zu sein und mit den Handlungen nicht einverstanden zu sein. Zudem habe der junge Mann Angst vor dem Angeklagten gehabt und sich vor körperlicher Gewalt gefürchtet. Der Angeklagte habe dem Opfer gedroht, diesen «spitalreif» zu schlagen, falls er jemandem von den sexuellen Handlungen erzähle. Bei einer Gelegenheit sei es dann auch zu Schlägen auf den Rücken gekommen, steht in der Anklageschrift.

Handlungen mit Minderjährigen

Weitere Opfer des Angeklagten waren laut Staatsanwaltschaft, drei Jugendliche, die zum Tatzeitpunkt der Taten, im Alter von 14 und 15 Jahren waren. Der Angeklagte soll sich jeweils einzeln mit den Opfern getroffen und sie gezwungen haben, ihm beim Masturbieren zuzusehen, sich gegenseitig zu masturbieren oder zu küssen.

Zudem soll er den Jugendlichen per Smartphone Bilder seiner Geschlechtsteile geschickt und von den Opfern verlangt haben, dass sie dasselbe tun. Für solche Bilder habe er ihnen Belohnungen wie zum Beispiel Zigaretten oder Cannabis angeboten, so die Staatsanwaltschaft.

Auch diese Handlungen hätten sich teilweise über mehrere Wochen oder sogar Monate gezogen. Der Angeklagte sei dabei über das Alter seiner Opfer informiert gewesen.

Keine positive Prognose

Ein psychiatrisches Gutachten stellte dem Mann gemäss Anklageschrift eine unreife Persönlichkeitsstörung sowie eine leicht verminderte Intelligenz aus. Seine Einsichtsfähigkeit wurde darin als vorhanden eingeschätzt, seine Steuerungsfähigkeit jedoch als leichtgradig beeinträchtigt angesehen, da er nicht in der Lage sei, die vorhandene Einsichtsfähigkeit in einem entsprechenden Verhalten umzusetzen.

Die Rückfallgefahr betreffend die Begehung eines erneuten Sexualvergehens werde deshalb im Gutachten als mässig bis hoch eingestuft.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Bei der Verhandlung am Freitag wurden die Öffentlichkeit sowie Medienvertreterinnen und Medienvertreter kurzfristig ausgeschlossen. Das Gericht begründete dies mit dem Persönlichkeitsschutz der Privatkläger.

Während der Verhandlung werden sehr intime und private Geschehnisse geschildert, welche nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.

Deborah Friedli
Gerichtspräsidentin

Die Verhandlung wurde am Freitag unterbrochen und die Fortsetzung auf einen noch unbestimmten Termin angesetzt. Zu den Gründen machte das Bezirksgericht keine Angaben. Die Verteidigung hält gegenüber den FN fest, dass der Angeklagte die in der Anklageschrift erhobenen Vorwürfe vehement bestreitet.

Bis zu einem Rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. 

Opferhilfe Schweiz

Hilfe für Opfer sexueller Gewalt

Für Opfer von sexueller Gewalt bietet die Opferhilfe Schweiz in jedem Kanton Beratungsstellen an. Die Fachpersonen der Beratungsstelle hören den Opfern zu und helfen ihnen weiter, die nächsten Schritte zu planen. Die Beratung ist kostenlos und anonym.

Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite der Opferhilfe Schweiz.

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