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Covid-Kredite: Vielen kamen sie zugute, wenige nutzten sie aus

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Fast drei Jahre ist es her, dass die Schweiz im Lockdown war und der Bund finanzielle Hilfe für Unternehmen sprach. Im Kanton Freiburg sind 4758 Covid-Kredite gesprochen worden. Ein paar Firmen haben aber die Gelegenheit, rasch zu Geld zu kommen, damals missbraucht.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat kürzlich einen 34-jährigen Freiburger wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Geldwäsche zu einer Freiheitsstrafe von 50 Tagen verurteilt. Der Mann hatte im April 2020 im Namen seiner Firma einen sogenannten Covid-19-Kredit beantragt, also eine Hilfe im Rahmen der bundesrätlichen Massnahmen zur Unterstützung von pandemiebetroffenen Firmen.

Bei der Beantragung gab der Inhaber eines Schlossereibetriebs an, rund 250‘000 Franken Umsatz zu machen. Er bekam einen Kredit von 25‘000 Franken. Das Geld benutzte er aber nicht, um sein Unternehmen durch die Krise zu bringen, wie später bekannt wurde. Teils verwendete er es, um bereits vorher angehäufte Löcher in der Firmenkasse zu stopfen, teil setzte er es auch für seine persönlichen Ausgaben ein. Es stellte sich nämlich auch heraus, dass er für private und berufliche Zwecke nur ein einziges Konto führte. Und auch, dass er in Bezug auf den Umsatz nicht ganz bei der Wahrheit geblieben war. All das kam weniger als ein Jahr später heraus, als das Unternehmen im Februar 2021 Konkurs anmeldete.

77 Verfahren

Der Fall dieses Handwerksbetriebs ist nicht der einzige rund um die Covid-Kredite, der zu einem Rechtsfall geworden ist, wie Recherchen der FN ergeben haben. Laut eigenen Angaben hat die Freiburger Staatsanwaltschaft insgesamt 77 Verfahren im Zusammenhang mit den Covid-19-Krediten registriert. Diese wurden jeweils eingeleitet, nachdem die Kontrollinstanzen die betreffenden Firmen angezeigt hatten.

In 12 Fällen hat die Staatsanwaltschaft die fehlbaren Unternehmen via Strafbefehl verurteilt. Je nach Lage des Falls, Höhe des Kredits oder in Kombination mit anderen Unstimmigkeiten rund um die Buchführung erhielten die Firmeninhaber Bussen von einigen Hundert Franken bis zu Freiheitsstrafen von sechs Monaten. Dies schreibt die Staatsanwaltschaft Freiburg auf Anfrage der «Freiburger Nachrichten». Offen sind derzeit noch 65 Fälle im Kanton, in denen eine Strafanzeige läuft. Die Deliktsumme der 77 Verfahren beläuft sich insgesamt auf knapp 6 Millionen Franken an gewährten Covid-Krediten.

Kleiner Teil

Es gab also Firmen, die während der Pandemie die allgemeine Notlage ausgenutzt haben, um rasch zu Geldmitteln zu kommen. Angesichts der Beträge, die damals innerhalb von kurzer Zeit ausbezahlt wurden, ist die Zahl der Betrugsfälle aber verhältnismässig tief. Immerhin hat der Bundesrat am 20. März 2020 ein Bürgschaftsprogramm von 20 Milliarden Franken verabschiedet, drei Monate später ist dieser Betrag verdoppelt worden. Mit dem Geld sollten Unternehmen, die mit dem Lockdown von heute auf morgen um ihr Überleben fürchten mussten, rasch und unbürokratisch Finanzhilfen beantragen können. Das Geld kam von den Banken, der Bund übernahm die Rückversicherung und spezielle Bürgschaftsorganisationen. Im Falle von Freiburg war dies das «Cautionnement romand», die Bürgschaft Westschweiz, der auch die Kantone Genf, Neuenburg, Waadt und Wallis angeschlossen sind. Etwa ein Viertel aller Schweizer Unternehmen hat von dieser Notmassnahme Gebrauch gemacht.

Im Kanton Freiburg sind zwischen April 2020 und September 2021 rund 4750 Kredite bewilligt worden. Das sind etwa 3,5 Prozent aller Covid-Kredite, die in der ganzen Schweiz ausbezahlt wurden. Der Kanton Freiburg liegt damit an zehnter Stelle. Insgesamt gingen rund 575 Millionen Franken an kleinere und grössere Firmen.

Das Hilfspaket sah vor, dass die Unternehmen zinslose Darlehen bis zu maximal zehn Prozent ihres Umsatzes beziehen konnten. Das Geld sollte rasch fliessen, und die Zeit reichte damals nicht, um bei jeder Beantragung die finanzielle Situation der Firma zu hinterfragen, es galt die Selbstdeklaration durch den Inhaber. Das erleichterte es unehrlichen Firmeninhabern, leichter an Geld zu kommen als bei einem normalen Kreditverfahren.

Häufiger Fehlalarm

Als erste Missbrauchsfälle bekannt wurden, haben die Behörden ein Überwachungskonzept auf die Beine gestellt. In 6000 Fällen bestand seitens des Bundes und der Bürgschaftsorganisationen ein Missbrauchsverdacht. Wie es im Jahresbericht 2021 der Bürgschaft Westschweiz heisst, haben sich viele Verdachts- oder Streitfälle als Fehlalarm erwiesen. «Oder sie sind auf Missverständnisse, Nachlässigkeiten oder sogar manchmal auf überstürzte Ratschläge von aussen zurückzuführen.» Am meisten wurden Betrugsfälle registriert, bei denen einzelne Firmen parallel mehrere Covid-19-Kredite beantragt hatten. Andere haben ihre Umsatzzahlen frisiert oder andere Angaben beschönigt.

Diese Sachlage stützt auch Pierre Vaudan, Kommunikationsbeauftragter der Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektion. Er teilt gegenüber den FN mit:

Angesichts des Umfangs und der Geschwindigkeit, mit der die Massnahme umgesetzt wurden, ist es offensichtlich, dass es vereinzelt zu Betrugsfällen gekommen sein könnte.

Er erinnere auch an den unsicheren Kontext, in dem diese Kredite vor drei Jahren vergeben wurden, und an die Schnelligkeit, mit der sie vergeben wurden. «Eine Reihe von Unternehmen beantragte die Covid-Kredite, um von einem Liquiditätspolster zu profitieren.»

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