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Das Bezirksgericht Sense spricht zwei Dachdecker frei

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Das Polizeigericht Sense hat zwei Dachdecker vom Vorwurf, einen Dachbrand fahrlässig verursacht zu haben, freigesprochen. Das Gericht kommt zum Schluss, dass sie ihre Sorgfaltspflicht nicht verletzt haben, rügt aber das Verhalten des Hausbesitzers.

Die Dachdecker sind nicht schuld daran, dass im Dezember 2018 das Dach eines Wohn- und Geschäftshauses in Bösingen gebrannt hat. Dies hat das Polizeigericht Sense in seinem Urteil über einen Fall, den es am 21. Oktober verhandelt hat (die FN berichteten), festgehalten. Es spricht die beiden Angeklagten, einen 55- und einen 44-jährigen Mann, vom Vorwurf der fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst frei.

Mehrere Strafverfahren

Die beiden Männer hatten das Dach zwei Monate vor dem Brand als Angestellte eines lokalen Dachdeckerunternehmens – der eine als Arbeiter, der andere als Projektleiter – nach einem Marderschaden instand gestellt. Nach dem Brand, der einen Schaden von rund 60‘000 Franken verursacht hatte, hatte die Staatsanwaltschaft gegen weitere Mitarbeiter des Unternehmens ermittelt. Die Strafverfahren gegen diese wurden jedoch im Lauf der Untersuchung eingestellt.

Das Feuer war vom Kaminrohr eines Cheminées ausgegangen und hatte sich von der Zimmerdecke auf das Dach ausgebreitet. Der Feuerinspektor hatte nach dem Brand zwei Konstruktionsfehler festgestellt, etwa, dass die Verschalung des Kamins nicht bündig zum Dach abgeschlossen und dass das Unterdach aus Pavatex-Platten zu nahe ans Kaminrohr herangeführt worden war.

Keine Pflichtverletzung

Polizeirichter Peter Rentsch kam bei seiner Würdigung des Beweisverfahrens zum Schluss, dass auch den beiden Angeklagten keine Verletzung der Sorgfaltspflicht oder ein pflichtwidriges Verhalten angelastet werden kann. Die Pavatex-Platten seien «wie immer» bis zum Kamin herangeführt worden, nach einem Vorgehen, das in der Branche auch von erfahrenen Dachdeckern üblicherweise so gehandhabt wurde. Weder der Arbeiter noch der Projektleiter oder die anderen Befragten hätten Kenntnis von den geltenden Brandschutzvorschriften gehabt.

Bauherr wusste Bescheid

In Bezug auf den Projektleiter hält das Gericht im Urteil entlastend fest, dass der Bauherr gemäss Offerte keinerlei Bauleistung beim Kamin gewünscht hatte. Dem Dachdecker-Arbeiter sei zudem anzurechnen, dass er die Problematik des schlechten Zustands des Kamins und der zu kleinen Einfassung des Kamins vor Ort erkannt und den Bauherrn darüber informiert hatte.

Wie aus dem Urteil hervorgeht, schenkte das Gericht den Aussagen sämtlicher einvernommener Mitarbeiter des Dachdecker-Unternehmens mehr Vertrauen als den Aussagen des Hausbesitzers. «Bei der Würdigung dieser Aussagen konnten keine Widersprüche festgestellt werden. Sie sind im Ergebnis glaubhaft. Anders hingegen bei den Aussagen des Privatklägers», heisst es im Urteil.

Dieser hatte an der Verhandlung mehrfach abgestritten, über den Zustand des Kamins informiert worden zu sein. Polizeirichter Rentsch zeigt aber auf, dass er sich während den verschiedenen Einvernahmen diesbezüglich mehrfach widersprochen hat.

Der Hausbesitzer hatte vor Gericht beantragt, dass die beiden Angeklagten ihm eine Entschädigung von 10‘000 Franken bezahlen und auch für die Anwalts- sowie für die Verfahrenskosten aufkommen sollen. Auch hatte die Kantonale Gebäudeversicherung als weitere Zivilklägerin verlangt, dass die beiden 57‘000 Franken für den entstandenen Schaden bezahlen sollen. Da das Gericht die Angeklagten freigesprochen hat, verwies es die Einforderung allfälliger Zivilbegehren auf den Zivilweg.

Die Verfahrenskosten von 1800 Franken gehen zulasten des Staats. Zudem erhalten die Freigesprochenen eine Entschädigung von rund 13‘000 bzw. rund 10‘000 Franken für die Deckung der Anwaltskosten.  

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