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Das Klimagesetz wird den Grossen Rat beschäftigen

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Drei Gesetze prägen die Februarsession des Kantonsparlaments. Das Klimagesetz macht den Klimaschutz zur ständigen Aufgabe der Politik. Die Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden verteilt Aufgaben und Kosten neu. Und das Gesetz über die Hundehaltung verlangt eine Prüfung.

Die kantonale Klimapolitik soll einen Rahmen erhalten und gestärkt werden: Dieses Ziel verfolgt der Staatsrat mit seinem Klimagesetz. Am Dienstag, dem ersten Tag der Februarsession, wird sich der Grosse Rat erstmals mit diesem Gesetz befassen.

Das Klimagesetz ermögliche es, den Klimaschutz auf lange Sicht abzusichern. Es schaffe Rechtssicherheit und nehme den Kanton in die Pflicht, sagte Staatsrat Jean-François Steiert (SP) Ende September, als er die Gesetzesvorlage präsentierte (die FN berichteten). Diese erklärt bestimmte Elemente der Klimastrategie für verbindlich. Weiter werden darin klare kantonale Ziele für die Verminderung der Treibhausgasemissionen und die Anpassung an den Klimawandel formuliert. So will der Staatsrat die direkten Treibhausgasemissionen des Kantons bis 2030 halbieren und die indirekten Emissionen reduzieren. Er setzt sich das Ziel, bis 2050 Netto-null-Emissionen zu erreichen. Er möchte die Resilienz gegenüber dem Klimawandel erhöhen und die Kompetenzen des Staats in den Negativemissionstechnologien ausbauen.

Zudem macht der Staatsrat mit dem Gesetz die Umsetzung des Klimaplans zu einer ständigen Aufgabe der Kantonsverwaltung. Nicht nur müssten die Massnahmen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und gegebenenfalls angepasst und ergänzt werden. Auch will der Staatsrat den Finanzierungsmechanismus und die Bereitstellung personeller Ressourcen unter den Direktionen flexibel gestalten.

Kanton soll mehr bezahlen

Am zweiten Sessionstag, dem Mittwoch, steht das Gesetz über die Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden als Hauptthema auf dem Programm. Die Entflechtung betrifft familienergänzende Tagesbetreuungseinrichtungen, die Hilfe und Pflege zu Hause, die Betagten in Pflegeheimen und die sonder- und sozialpädagogischen Institutionen sowie professionelle Pflegefamilien.

Die Kinderkrippen sollen neu gänzlich Sache der Gemeinden sein – mit Ausnahme der Betriebsbewilligungen und der Aufsicht. Ähnliches gilt für die Spitex. Denn die Gemeinden kennen ihre eigene Bevölkerung und deren Bedürfnisse besser, so das Argument. Der Kanton übernimmt hingegen die sonder- und sozialpädagogischen Institutionen. Dies tangiert oft eine grosse Anzahl von Gemeinden. Auch bei der Betreuung von Betagten in Pflegeheimen wollen der Kanton und die Gemeinden die Kostenverteilung anders regeln als bisher. Die Gemeinden sollen die Betreuungskosten übernehmen, während der Kanton die Restkosten der Pflege bezahlt. Aktuell bezahlen die Gemeinden 55 Prozent der Kosten und der Kanton 45 Prozent.

Durch die Aufgabenentflechtung verschieben sich Kosten in der Höhe von rund 75 Millionen Franken von den Gemeinden zum Kanton. Im Gegenzug übernehmen die Gemeinden die Finanzierung von Ergänzungsleistungen. So soll der Mehraufwand für den Kanton schliesslich nur 1,2 Millionen Franken ausmachen.

Prüfung für Hunde und Besitzer

Für Freiburger Hundehalterinnen und Hundehalter ist der Mittwoch ein wichtiger Tag. Denn das Kantonsparlament wird sich mit mehreren Änderungen des Gesetzes über die Hundehaltung befassen. In Zukunft sollen alle Halterinnen und Halter mit jedem neuen Hund eine sogenannte Führbarkeitsbeurteilung absolvieren.

Bei mehrfachem Nichtbestehen dieser Prüfung wird das Amt für Veterinärwesen informiert und kann erzieherische Massnahmen anordnen. Zudem sollen neue Hundehalter sowie Personen, die seit zehn Jahren oder länger keinen Hund mehr hatten, Theoriekurse besuchen. Diese sollen mindestens fünf Stunden dauern. Im Gegenzug will der Staatsrat die Bewilligungspflicht für bestimmte Hunderassen aufheben. Auch soll in Zukunft keine Bewilligung mehr notwendig sein, um mehr als vier erwachsene Hunde zu halten. Denn wegen der neuen obligatorischen Führbarkeitsbeurteilung werden ohnehin alle Hunde und deren Halterinnen oder Halter geprüft.

Spital nur angeschnitten

Die Spitalinitiative steht schliesslich am Freitag auf den Traktanden. Die Grossrätinnen und Grossräte werden allerdings nicht über den Inhalt dieses Volksbegehrens oder dessen Gegenvorschlag diskutieren. Stattdessen geht es nur darum, ob das Kantonsparlament dem Staatsrat ein Jahr mehr Zeit gewährt, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten.

Weniger Lichtverschmutzung ist das Ziel einer Änderung im Energiegesetz. Der Grosse Rat wird sich ebenfalls am Freitag damit befassen. Die Gesetzesänderung verlangt, dass der Staat und die Gemeinden «eine vollständige oder dynamische Nachtabschaltung» praktizieren. Diese solle in Zonen und zu Zeiten stattfinden, die sich dafür eignen, schreibt der Staatsrat in seiner Botschaft.

Renovierung

20 Millionen Franken für kantonales Weingut im Lavaux

Die Grossrätinnen und Grossräte werden entscheiden, ob sie knapp 20 Millionen Franken ausgeben möchten für die Renovierung des Weinguts Domaine des Faverges. Dieses gehört dem Kanton und befindet sich im Waadtländischen Lavaux oberhalb von St-Saphorin. Das 1760 erbaute Hauptgebäude wurde 1952 letztmals umfassend renoviert. Das Weingut liefert den Wein, den der Kanton bei seinen Anlässen serviert. jmw

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