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Die Gewässer im Kanton erhalten klare Grenzen

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Der Bund schreibt vor, dass Gewässer klar abgegrenzte Räume erhalten, um ihren Schutz zu gewährleisten. Die entsprechenden Pläne müssten die Gemeinden ausarbeiten. Da nicht alle gleich weit sind, springt der Kanton ein.  

Der Freiburger Staatsrat wird einen kantonalen Nutzungsplan für Gewässer ausarbeiten. Konkret muss er die Gewässerräume auf der Fläche des Kantons verbindlich festlegen, diese also klar abgrenzen. Die Vorarbeiten sind nun abgeschlossen, teilt der Staatsrat mit, und fliessen nun in einen koordinierten Nutzungsplan ein.
Abzugrenzen, wo ein Gewässer beginnt und endet, ist wichtig für den Gewässerschutz: Damit wird der Raum gesichert, der für den Hochwasserschutz und die ökologischen und Erholungsfunktionen der Gewässer nötig ist. Bauten müssen dafür einen Mindestabstand von vier Metern zur Grenzlinie aufweisen. Auf bebauten und landwirtschaftlich genutzten Flächen gibt es Einschränkungen und Verbote, zum Beispiel für die Bodenbearbeitung, für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und die Düngung.

Kanton will koordinieren

Der Staatsrat will mit seinem Engagement die Arbeiten beschleunigen. Eigentlich wären die Gemeinden für die Nutzungspläne zuständig, doch sie sind unterschiedlich weit mit der Festlegung der Gewässerräume. Etwa die Hälfte hat die Aufgabe erfüllt, einige befinden sich noch im Prozess. Mit einem Nutzungsplan will der Staatsrat eine koordinierte und harmonisierte Umsetzung im ganzen Kanton sicherstellen.

An den Arbeiten sind neben dem Bau- und Raumplanungsamt das Amt für Wald und Natur, das Amt für Landwirtschaft und das Landwirtschaftliche Institut Grangeneuve beteiligt. Die Arbeiten am Nutzungsplan beginnen nächstes Jahr. Im Frühling werden die Daten zur Kenntnisnahme veröffentlicht, es gibt dann Informationsveranstaltungen für Gemeinden und Verbände. Die öffentliche Auflage ist für 2023 geplant.

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