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Drogen, Dämonenwahn, Körperverletzung: Staatsanwaltschaft verurteilt gewalttätigen Freiburger 

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Ein Freiburger lädt nach einer Party eine Frau und einen Mann zu sich in die Wohnung ein. Dort eskaliert die Situation. 

Einfache Körperverletzung, Tätlichkeit, Beschimpfung, Bedrohung, Nötigung, Belästigung durch die Konfrontation mit einer sexuellen Handlung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz, Verstoss gegen das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch. In nur einer Nacht machte sich ein Freiburger all dieser Delikte schuldig, wie dem entsprechenden Strafbefehl der Staatsanwaltschaft zu entnehmen ist.

Alles begann damit, dass der Verurteilte an einem Abend im Mai 2023 auf einen Mann und eine Frau in einem Freiburger Club traf. Die Frau und der Beschuldigte kannten sich bereits, und er lud die beiden ein, später zu ihm in die Wohnung zu kommen. Nachdem der Club geschlossen hatte, begaben sich die Frau und der Mann mit dem Beschuldigten in dessen Wohnung. Auch ein Freund der beiden war zu diesem Zeitpunkt noch dabei. Es kam jedoch zu einem Streit zwischen ihm und dem Beschuldigten, woraufhin er das Haus verliess. 

Nach der Party eskaliert die Gewalt

Die Frau und der Mann tranken mit dem Beschuldigten Whisky, als dieser begann, die beiden als «Dämonen» zu bezeichnen. Zunächst hätten die beiden geglaubt, dass es sich um einen Spass handelte. Die Stimmung kippte jedoch, als der Beschuldigte die Frau ohrfeigte und ihr befahl, nicht mehr diese «Dämonensprache» zu sprechen. Der Beschuldigte griff nun zu einem Schraubenzieher und sagte, der Dämon solle sein wahres Gesicht zeigen. Anschliessend hielt er den Schraubenzieher an den Hals des Mannes und drohte, ihn zu töten.

Im weiteren Verlauf ohrfeigte der Beschuldigte die Frau mehrmals und küsste sie gewaltsam auf den Mund. Der Beschuldigte zwang die beiden, seine Wohnung zu putzen, und filmte dies. Zwischen dem Beschuldigten und dem Mann kam es im weiteren Verlauf zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Schliesslich gelang es dem Mann, an die Wohnungsschlüssel zu gelangen, woraufhin er aus der Wohnung flüchtete und Hilfe holte. 

Die Frau blieb allein mit dem Täter in der Wohnung zurück, wo dieser sie während etwa zehn Sekunden am Hals packte. Danach forderte er die Frau dazu auf, ihn oral zu befriedigen, was sie verweigerte. Daraufhin kam die Polizei in die Wohnung und nahm den Mann fest. Während der Intervention durch die Polizei habe der Mann laut geschrien.

Drogen waren im Spiel

Die Polizei brachte den Mann ins Kantonsspital HFR, wo er sich wiederholt der medizinischen Untersuchung entziehen wollte und einen Polizisten bedrohte. 

Im polizeilichen Verhör gab der Beschuldigte zu, am Abend der Vorfälle Kokain konsumiert zu haben. Ausserdem gestand er, zwischen 2020 und 2023 von Bekannten in der Freiburger Altstadt gratis Kokain erhalten zu haben. 

Beide Opfer trugen Verletzungen davon und erstatteten später Strafanzeige gegen den Mann.

Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 70 Franken. Ausserdem muss er eine Busse von 3000 Franken bezahlen. 

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