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Ein Bürger gegen den Gemeinderat: Der Oberamtmann soll in Cressier vermitteln

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Ein Bürger aus Cressier wendet sich an den Oberamtmann: Dieser soll zwischen ihm und dem Gemeinderat vermitteln. Der Bürger ist unzufrieden mit der Massnahme gegen Chlorothalonil. Der Gemeinderat hält an seinem Weg fest.

Der Oberamtmann des Seebezirks lädt den Gemeinderat von Cressier, einen Bewohner dieser Gemeinde und Vertreter eines Ingenieurbüros zu einer Aussprache in das Murtner Schloss ein. Dieses Treffen wird in den nächsten zwei Wochen stattfinden. Auslöser ist ein fünfseitiges Schreiben des Bewohners, das den FN vorliegt. Darin beklagt sich der Mann, der nicht namentlich genannt werden möchte, über die seiner Meinung nach sehr verfahrene Situation bezüglich der Einhaltung der Wasserqualität in Cressier. Weiter kritisiert er Aussagen des Gemeinderats zur Qualität des Trinkwassers und zum Aktivkohlefilter. Mit diesem Filter versucht die Gemeinde, die Chlorothalonil-Metaboliten im Trinkwasser zu verringern (die FN berichteten).

In seinem Schreiben bittet der Bürger den Oberamtmann, vermittelnd einzuwirken. Eine Aussprache solle noch vor der nächsten Gemeindeversammlung von Anfang Dezember stattfinden. «Nach all den bisherigen Erfahrungen und mit dem unbefriedigenden Resultat der eingeleiteten Massnahmen halte ich es für unmöglich, die komplexe Thematik an einer Gemeindeversammlung ausdiskutieren zu können.» Eine von ihm vorgeschlagene Aussprache mit dem Syndic sei unbeantwortet geblieben, so der Bürger.

Analysieren und anpassen

Der Gemeinderat habe ihm bereits geantwortet, schreibt der Syndic David Humair in einer E-Mail an den Bürger, die den FN ebenfalls vorliegt. Es seien grosse Anstrengungen unternommen und der Metabolitengehalt reduziert worden: 

Wir sind sicher, dass der eingeschlagene Weg sinnvoll ist.

David Humair
Syndic von Cressier

Die Überwachung der Trinkwassersituation durch monatliche Analysen werde wie geplant zu Ende geführt. Das werde es den Behörden in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro ermöglichen, den komplexen Prozess des Metaboliten-Durchbruchs im Aktivkohlefilter zu verstehen und die Massnahmen anzupassen oder eine andere Option zu wählen, so die Antwort des Syndics an den Bürger. «Seien Sie versichert, dass sich der Gemeinderat dafür einsetzt, seinen Einwohnern qualitativ hochwertiges Wasser zu liefern.» An der kommenden Gemeindeversammlung werde es eine Information zum Thema Wasser geben.

Nicht eindeutige Rechtslage

In seinem Brief kritisiert der Bewohner auch einen FN-Artikel von Ende Oktober. Darin stand die Einschätzung, dass es derzeit keinen Grenzwert für Chlorothalonil-Metaboliten gibt. Dies hatte auch das kantonale Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen so mitgeteilt. Das sei falsch, sagt der Mann aus Cressier. Der Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter sei nie zurückgezogen worden.

Stimmt das? Die Rechtslage ist derzeit nicht eindeutig, zeigt die Analyse verschiedener Quellen durch die FN. Ausgelöst wurde diese Situation durch einen Zwischenentscheid des Bundesverwaltungsgerichts Anfang 2021. Seitdem darf das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen die Chlorothalonil-Metaboliten vorläufig nicht mehr als «wahrscheinlich krebserregend» einstufen. Was bedeutet das für den Grenzwert? Gilt er weiterhin, auch wenn die Metaboliten vorerst nicht als gefährlich bezeichnet werden dürfen?

«Höchstwert hat Gültigkeit verloren», «Gemeinden müssen Trinkwasser nicht mehr auf Chlorothalonil untersuchen», «Plötzlich gelten keine Höchstwerte mehr»: So interpretierten mehrere Zeitungen den Zwischenentscheid. Aus der Sicht des Bundesrats bleibt der Grenzwert in Kraft, jedoch ohne dass dies derzeit umfangreiche Massnahmen erforderlich macht. Denn auf eine Interpellation aus dem Nationalrat hatte er Ende 2021 Folgendes geantwortet: «Da das Bundesverwaltungsgericht den Widerruf der Weisung nicht explizit angeordnet, sondern auf den Hauptentscheid verwiesen hat, sind weder die Weisung noch der Höchstwert ausser Kraft gesetzt worden.» Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit habe den Kantonen Zurückhaltung empfohlen bei Massnahmen gegen die Metaboliten. Denn der Hauptentscheid, der endgültige Klarheit im Umgang mit den Metaboliten verschaffen könnte, steht noch aus.

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