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Ein Sensler Hanfbauer erhält eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten

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Das Strafgericht Sense hat einen Rentner verurteilt, der bereits mehrfach gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen hat. Die Freiheitsstrafe von 36 Monaten ist aufgeteilt in je 18 Monate bedingt und unbedingt.

Das Strafgericht Sense hat das Urteil über einen 68-jährigen Mann gefällt, der in den letzten Jahren immer wieder im grossen Stil und professionell Hanfpflanzen anbaute. Im vorliegenden Fall geht es um jene Hanfproduktion, die er zwischen Herbst 2019 und Februar 2020 betrieb. Er zog auf seinem Hof und auf einer gemieteten Liegenschaft in verschiedenen Räumlichkeiten Tausende von Stecklingen und baute Pflanzen an – die meisten von ihnen mit einem hohen Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC), dem rauschbewirkenden Bestandteil der Hanfpflanze.

«Erhebliches Verschulden»

Der Rentner wurde wegen des Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. «Mit Rücksicht auf die Tatschwere, das erhebliche Verschulden und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten erscheint die von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagene Strafe angemessen», heisst es in der Urteilsbegründung von Gerichtspräsident Peter Rentsch.

Er folgte bei der Strafzumessung dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Freiheitsstrafe von 38 Monaten gefordert. Dabei sind auch frühere Verurteilungen einbezogen worden. Denn der Sensler Hanfbauer stand nicht zum ersten Mal vor dem Strafgericht Sense. 2014 erhielt er wegen Hanfanbau eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten. 2019 sprach das Gericht eine unbedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten gegen ihn aus.

Bereits in Haft

Die Hälfte der 36 Monate Freiheitsstrafe wird der Mann absitzen müssen. Er befindet sich seit März bereits im vorzeitigen Strafvollzug in Bellechasse. Die anderen 18 Monate hat das Gericht auf Vorschlag der Staatsanwaltschaft bedingt ausgesprochen – dies mit einer Probezeit von fünf Jahren. Ausserdem muss er wegen des Konsums von Marihuana eine Busse von 400 Franken bezahlen. Auch die Verfahrenskosten werden dem Verurteilten in Rechnung gestellt. 

Da der Angeklagte alle ihm zur Last gelegten Taten gestand und der Sachverhalt klar war, haben sich die Vertreter von Anklage und Verteidigung auf ein abgekürztes Verfahren geeinigt.

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