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Gericht in Freiburg verurteilt 30 Klima-Aktivistinnen und -Aktivisten

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Das Polizeigericht des Saanebezirks verurteilte am Freitag 30 Klima-Aktivistinnen und -Aktivisten, die sich am Black Friday vor dem Einkaufszentrum Fribourg-Centre an Einkaufswagen gekettet hatten.

«Coupable, schuldig, condamné, verurteilt.» Benoît Chassot, Polizeirichter des Saanebezirks, leierte am Freitagmorgen die Urteile gegen dreissig Mitglieder der Umweltschutzbewegung Extinction Rebellion regelrecht herunter. Die Bitte einer Anwältin, der Richter möge ob der schlechten Akustik im provisorischen Gerichtssaal im Forum Freiburg doch bitte die Maske abnehmen, ignorierte dieser. Klar wurde nur eines: schuldig in allen Punkten. Damit bestätigte der Polizeirichter im Grossen und Ganzen die bereits 2020 ausgestellten Strafbefehle. Er reduzierte die bedingten Geldstrafen und Bussen allerdings leicht. Sie bewegen sich nun zwischen 100 und 400 Franken statt zwischen 200 und 500.

Keine unmittelbare Gefahr

In seiner summarischen Urteilsbegründung erklärte Chassot, warum die Klima-Aktivistinnen und -Aktivisten am 29. November 2019 gegen zahlreiche Gesetze verstossen hatten. Damals, als sie den Haupteingang zum Einkaufszentrum Fribourg-Centre versperrten, um die Kunden auf die klimaschädlichen Auswirkungen der Verkaufsveranstaltung Black Friday aufmerksam zu machen. So sei ihre Aktion nicht nur unbewilligt gewesen, sie habe auch zu einer angespannten Lage im Fribourg-Centre gesorgt, die jederzeit hätte eskalieren können. Die Aktivistinnen und Aktivisten hätten damit die öffentliche Ruhe gestört und teilweise Kunden genötigt, dem Einkaufszentrum fern zu bleiben. «Hinzu kommt, dass die Aktion in keiner Weise geeignet war, das Problem des Klimawandels zu lösen.» Dafür hätten sich andere Mittel angeboten, etwa die Medien oder die sozialen Netzwerke. «Sie hätten auch politische Instrumente wie Petitionen oder Initiativen ergreifen können.» Chassot verneinte auch den rechtfertigenden Notstand, der besagt, dass eine Straftat dann rechtmässig ist, wenn damit ein eigenes oder das Rechtsgut einer anderen Person aus einer unmittelbaren, nicht anders abwendbaren Gefahr gerettet und dadurch höherwertige Interessen gewahrt werden. «Das Phänomen des Klimawandels ist zwar eine Gefahr, aber keine unmittelbare.» Schliesslich müsse man sich auch bei der Ausübung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit an die gesetzlichen Regeln halten.

Anwälte ziehen Urteil weiter

Nach der Urteilsverkündigung zeigten sich die Anwältinnen und Anwälte der Klima-Aktivistinnen und -Aktivisten wütend. «Der Richter sagt, dass die Gefahr des Klimawandels nicht unmittelbar und konkret ist. Will er damit sagen, dass sich der Generalsekretär der Vereinten Nationen täuscht, wenn er sagt, dass wir am Punkt der Unumkehrbarkeit angekommen sind? Will er damit sagen, dass sich der Direktor der Weltgesundheitsorganisation WHO täuscht, wenn er sagt, dass der Klimawandel die grösste Gefahr für die öffentliche Gesundheit ist? Will er damit sagen, dass sich alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dieser Welt täuschen?», fragten sie. Gerichte in der ganzen Welt verurteilten ihre Regierungen und Unternehmen für ihr Nichtstun. In der Schweiz dagegen würden jene mundtot gemacht, die vor dieser Untätigkeit warnten. «Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist, wurde schwer verletzt.» Seit dem vergangenen Sonntag stehe fest, dass die Schweiz mit der Ablehnung des CO2-Gesetzes die Ziele des Pariser Klimaabkommens nicht erreichen werde. «Mit dem heutigen Urteil wurden nicht nur unsere Klienten verurteilt, sondern wir alle, die unter den Folgen der Untätigkeit leiden werden.» Die Anwältinnen und Anwälte kündigten an, das Urteil anfechten zu wollen. Wenn nötig würden sie bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen. 

Derweil wollen sich die Klima-Aktivistinnen und -Aktivisten vom Urteil nicht einschüchtern lassen. Sie wollen weitermachen, bis sie von der Politik erhört werden. 

Reaktion

«Eine verpasste Chance»

Der Genfer Anwalt Arnaud Nussbaumer sprach gegenüber den FN von einem juristisch und politisch falschen Urteil. Ein Richter müsse Recht sprechen, sagen, was richtig ist, und nicht bloss buchstabengetreu das Gesetz anwenden. Dieses müsse interpretiert werden. Nach dem Freiburger Gesetz über die öffentlichen Sachen sei der gesteigerte Gemeingebrauch beispielsweise nur «in der Regel» bewilligungspflichtig. «Das Gesetz ist zudem nur eine Quelle der Rechtsprechung, aber nicht die einzige.» So gebe es auch das Richterrecht, das durch ständige und übereinstimmende Rechtsprechung entstehe. Und Nussbaumer betonte weiter, dass jedes Urteil auch ein politisches Urteil sei. Mit dem Freiburger Urteil gegen die Klima-Aktivistinnen sei die Versammlungs- und Meinungsfreiheit  klar eingeschränkt worden. «Das ist gefährlich.» Die Gerichte müssten anerkennen, dass Bürgerinnen und Bürger, die eine Botschaft vermitteln wollten, dafür den öffentlichen Raum nutzten. «Das Ziel einer jeden Demonstration ist es zu stören.» Das hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt. «Der Polizeirichter hat die Chance verpasst, anzuerkennen, dass die Versammlungs- und Meinungsfreiheit eine öffentliche Debatte ermöglicht.» Auch der richterliche Verweis auf staatspolitische Einflussmöglichkeiten greife zu kurz. Es brauche den zivilen Ungehorsam. rsa

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