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Gericht Tafers: Betrugsfall ist Familiendrama

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Einer 52-Jährigen wird vorgeworfen, den Namen ihrer Mutter missbraucht zu haben. Der brisante Fall ging am Freitag vor dem Bezirksgericht in Tafers in die zweite Runde. 

«Was verurteilen Sie heute eigentlich? Einen Justizfall oder nicht eher ein Familiendrama?» Mit diesen Worten wandte sich Rechtsanwalt Patrik Gruber am Freitagmorgen in seinem Plädoyer an das Strafgericht in Tafers.

Es war bereits der zweite Verhandlungstag im Fall der 52-jährigen Angeklagten, die sich wegen Betrugs und Urkundenfälschung vor dem Bezirksgericht Sense verantworten sollte (die FN berichteten). Wie am ersten Tag erschien die Frau auch am zweiten Verhandlungstag nicht vor Gericht. Dieses Mal war sie jedoch dispensiert und wurde deshalb nicht polizeilich vorgeführt. 

Tochter missbraucht Namen der Mutter

Dass es sich beim Fall um ein Familiendrama handelt, wurde deutlich, als Staatsanwältin Liliane Hauser in ihrem Plädoyer nochmals auflistete, was der Beschuldigten vorgeworfen wird: Die Frau habe gemäss Anklageschrift im Jahr 2017 sowie im Jahr 2018 Mietverträge für ein Doppeleinfamilienhaus im Kanton Luzern sowie für ein Reiheneinfamilienhaus im Kanton Solothurn im Namen ihrer Mutter abgeschlossen. Dies sei ohne das Wissen und ohne Einverständnis der mittlerweile verstorbenen Mutter erfolgt, welche im Sensebezirk lebte. Hierfür habe die Tochter auch die Unterschrift ihrer Mutter gefälscht und im Mailverkehr mit der Vermietung deren Namen verwendet. Die Rechnungen für die Mietzinsforderungen waren allesamt an die Mutter adressiert.

Ausserdem habe die Beschuldigte diverse Bestellungen im Internet getätigt und die Rechnungen auf den Namen der Mutter ausstellen lassen.

Gewerbsmässiger Betrug

Hauser legte in ihrem Plädoyer dar, dass die Tochter bei den Bestellungen und Vertragsabschlüssen stets nach dem gleichen Muster vorging: Sie habe dafür gesorgt, dass die Rechnungen immer an die Mutter adressiert gewesen seien. Als Adresse habe sie aber die eigene angegeben. Dazu sagte die Staatsanwältin:

Es muss davon ausgegangen werden, dass die Mutter die Mahnungen nie zu Gesicht bekam.

Liliane Hauser
Staatsanwältin

Aus der Sicht der Staatsanwaltschaft sei der Betrug gewerbsmässig erfolgt. 

Die Schadensumme beziffert Hauser mit rund 157‘000 Franken. Das Verhalten der Frau sei «durchtrieben» und «krass egoistisch» gewesen. Sie habe in der Absicht, sich selbst zu bereichern, gehandelt und habe ihre eigenen egoistischen Bedürfnisse über das Wohlergehen der Mutter gestellt. Weiter sagte die Staatsanwältin:

Das Vergehen der Beschuldigten liegt schwer.

Liliane Hauser
Staatsanwältin

Schlechte Prognose

Angesichts der vielen Straftaten, die die Frau bereits begangen hat, sei die Prognose der Staatsanwaltschaft negativ. Erschwerend kommt hinzu, dass sie kein einziges Mal Reue gezeigt habe, weder am Dienstag vor Gericht noch in der vorangehenden Untersuchung. Derzeit befinde sie sich wieder in einer sehr prekären finanziellen Situation, und bis zum heutigen Tag habe die Frau keine einzige Zahlung an die Geschädigten getätigt. 

Die Staatsanwaltschaft fordert daher eine unbedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten wegen gewerbsmässigem Betrug, Urkundenfälschung sowie Veruntreuung. 

«Schulden gehören nicht in Erbschaft»

Auch Rechtsanwalt Gruber, welcher die Schwestern der Frau vertritt, forderte, die Angeklagte im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen. Ausserdem betonte er, dass die Schwestern, die vor Gericht als Privatklägerinnen auftauchten, nicht für die Schulden ihrer Schwester verantwortlich seien. «Diese Schulden gehören nicht in die Erbschaft», sagte Gruber. 

Wollte Mutter der Tochter helfen?

Der Verteidiger Lukas Bürge stellte in seinem Plädoyer die These auf, der zufolge die Mutter ihre Tochter finanziell habe unterstützen wollen. Möglicherweise habe die Mutter von den Mietverträgen gewusst und sei bereit gewesen, die Mieten für ihre Tochter zu bezahlen. Es sei denkbar, dass es später zu einem Streit zwischen Mutter und Tochter kam, was erklären würde, weshalb in einer der Liegenschaften nur zwei Mieten bezahlt wurden. Bürge stellte zudem die geistige Verfassung der Mutter infrage. Er warf die Frage auf, ob die Mutter 2018 noch wusste, was sie im Jahr zuvor mit ihrer Tochter abgemacht habe.

In seiner Replik wies Rechtsanwalt Gruber diese Argumentation vehement zurück, da sie auf reinen Vermutungen basiere. 

Das Urteil des Strafgerichts unter dem Vorsitz von Debora Friedli wird am kommenden Freitag erwartet. 

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