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Gewerkschaft zeigt Spital beim Arbeitsinspektorat an, weil die Umkleidezeit nicht als Arbeitszeit angerechnet wird

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Die Gewerkschaft VPOD macht darauf aufmerksam, dass das Freiburger Spital HFR die Umkleidezeit noch nicht an die Arbeitszeit anrechnet.

Eigentlich sollte das Freiburger Spital HFR seit Januar die Zeit, welche das Pflegepersonal fürs Umziehen benötigt, als Arbeitszeit abgelten. Das war so ausgemacht, wie die Gewerkschaft VPOD in einer Mitteilung schreibt. Doch habe das Spital das Versprechen bis heute nicht umgesetzt. 

«Das Personal will, dass ihm Zeit angerechnet wird, das Spital hingegen will die Zeit mit Geld abgelten», sagt Virginie Burri vom VPOD. «Dabei ist das Arbeitsgesetz klar: Das Umziehen muss der Arbeitszeit angerechnet werden.» 

In der ganzen Westschweiz haben am Donnerstag Pflegende mit Aktionen darauf hingewiesen, dass ihre Umkleidezeit als Arbeitszeit angerechnet werden müsste. In Freiburg haben am frühen Morgen VPOD-Mitglieder an den fünf Standorten des HFR – also beim Kantonsspital in Freiburg, in Riaz, Merlach, Billens und Tafers – Flugblätter verteilt. Die Gewerkschaft reicht zudem beim Arbeitsinspektorat des Kantons Freiburg eine Anzeige ein, wegen Verletzung des Arbeitsrechts. Und bis Mitte April kann das Personal eine Petition unterschreiben: Darin wird die Direktion des Freiburger Spitals aufgefordert, die Umziehzeit rückwirkend ab 1. Januar als Arbeitszeit anzurechnen.

Individuelle Klagen

Im Februar hat das Arbeitsgericht Bülach im Kanton Zürich entschieden,  dass das Spital Bülach seinen Angestellten rückwirkend ab 2016 jene Zeit vergüten müsse, die sie zum Umziehen gebraucht hätten. Im Kanton Freiburg ermöglicht die Gewerkschaft VPOD seinen Mitgliedern, ebenfalls vor Gericht zu gehen. Laut Mitteilung haben bisher rund 80 Angestellte des HFR individuelle Anträge auf eine Anrechnung der Umkleidezeit der letzten fünf Jahre eingereicht.

«Frage ist, wie»

Corinne Cota, HR-Direktorin ad interim am HFR, betont, dass das Spital letzten Sommer einen Vorschlag für die Abgeltung der Umkleidezeit in die Vernehmlassung geschickt habe. «Unsere Sozialpartner lehnten den Vorschlag ab – alle aus unterschiedlichen Gründen.»

Für das Spital sei klar, dass die Umkleidezeit künftig abgegolten wird. «Die Frage ist aber, wie wir das abgelten», sagt Cota. Vielleicht werde das ein Gericht entscheiden: Wenn das Personal die Antwort des Spitals auf die individuellen Anträge beispielsweise nicht akzeptiere. Diese Antworten sollen bald verschickt werden.

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