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Godel-Affäre: Den Journalisten Jean-Marc Angéloz trifft keine Schuld

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Das Polizeigericht des Saanebezirks spricht den Journalisten Jean-Marc Angéloz frei. Die Freiburger Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, einen ehemaligen Staatsrat dazu angestiftet zu haben, allzu sehr aus dem Nähkästchen zu plaudern.  

Ein Urteil in einer skandalumwobenen Geschichte: Das Polizeigericht des Saanebezirks hat den Journalisten und Autor des umstrittenen Buchs «Geheimnisse und Vertraulichkeiten eines Präsidenten», Jean-Marc Angéloz, vom Vorwurf der Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses freigesprochen. Das geht aus dem Urteil des Gerichts hervor, das den Freiburger Nachrichten seit Mittwoch vorliegt. Weiter gewährt es Angéloz eine Entschädigung von 1000 Franken als Genugtuung für den erlittenen immateriellen Schaden.

Freispruch für den Journalisten und Autor Jean-Marc Angéloz.
Archivbild: Alain Wicht

Ein Buch mit juristischem Nachspiel

Der Polizeirichter Jean-Marc Sallin wies damit den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf, demzufolge Angéloz den ehemaligen Staatsrat Georges Godel dazu angestiftet haben soll, vertrauliche Informationen aus seiner Zeit als Staatsrat auszuplaudern, zurück. 

Sallin begründete den Freispruch damit, dass Angéloz nicht etwa Drohungen, List oder Druck ausgeübt habe, damit Godel ihm die vertraulichen Informationen enthüllte. Der Journalist habe Godel lediglich den Vorschlag unterbreitet, ein Buch zu veröffentlichen, und ihm Fragen gestellt, die Letzterer bereitwillig beantwortet habe. Godel habe nach jedem Gespräch mit Angéloz die Gelegenheit erhalten, seine getätigten Aussagen durchzulesen und Änderungen vorzunehmen.

Aus der Sicht des Gerichts hätte Godel als routinierter Politiker mit rund 15-jähriger Erfahrung als Staatsrat in der Lage sein müssen, zwischen Informationen, die unter das Amtsgeheimnis fallen, und solchen, die nicht darunter fallen, zu unterscheiden. Schliesslich sei Godel von der Idee des Buchs begeistert gewesen. Er habe selbst entschieden, dem Journalisten zu antworten und ihm Informationen preiszugeben. 

Am Gericht des Saanebezirks ging die Affäre Godel Anfang Februar in die nächste Runde.
Archivbild: Aldo Ellena

Er übte nur seinen Beruf aus

Das Gericht machte auch darauf aufmerksam, dass Angéloz mit den Fragen nur seinen Beruf ausgeübt habe. Einen Journalisten dafür zu bestrafen, dass dieser Fragen gestellt habe, würde ihn davon abhalten, seine Funktion wahrzunehmen. Diese bestehe nämlich darin, einen Beitrag zum öffentlichen Diskurs über Themen von gesellschaftlichem Interesse zu leisten. 

Fragen zu stellen ist das Kerngeschäft von Journalistinnen und Journalisten. Das erkennt auch das Polizeigericht des Saanebezirks an. 
Symbolbild: Keystone 

Godel akzeptierte Sanktion 

Der Journalist Jean-Marc Angéloz und der ehemalige Staatsrat Georges Godel haben sich zwischen 2018 und 2021 immer wieder getroffen, um über Godels Arbeit als Staatsrat sowie als Finanzdirektor zu sprechen. Ziel dieser Gespräche war die Veröffentlichung eines Buchs. 

Als das Werk «Geheimnisse und Vertraulichkeiten eines Präsidenten» Anfang 2022 veröffentlicht wurde, sorgte es für Furore: Die Staatsanwaltschaft erliess einen Strafbefehl gegen Godel wegen mehrfacher Verletzung des Amtsgeheimnisses. Sie verurteilte den Politiker zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen sowie zu einer Busse in der Höhe von 2500 Franken. Georges Godel akzeptierte die Strafe (die FN berichteten). 

Nicht nur für Godel hatte die Affäre ein juristisches Nachspiel: Die Behörde erliess auch gegen Angéloz einen Strafbefehl. Ihr Vorwurf: Angéloz habe Godel dazu angestiftet, Amtsgeheimnisse preiszugeben. Der Beschuldigte akzeptierte den Strafbefehl vom März 2023 nicht und zog das Urteil deshalb weiter. Der Fall wurde Anfang Februar am Bezirksgericht Saane verhandelt (die FN berichteten). 

Der ehemalige Staatsrat und Finanzdirektor Georges Godel. 
Archivbild: Corinne Aeberhard

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