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Gut 22 Jahre Haft für Ex-Polizisten wegen Tötung von George Floyd

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Im Prozess um die Tötung des Afroamerikaners George Floyd vor gut einem Jahr hat das zuständige US-Gericht eine Haftstrafe von 22 Jahren und sechs Monaten gegen den verurteilten weissen Ex-Polizisten Derek Chauvin verhängt.

22 Jahre und sechs Monate Haft für den Ex-Polizisten Derek Chauvin: Das Gericht verkündete das Strafmass am Freitag (Ortszeit) in Minneapolis. Floyds Schicksal steht für viele Amerikaner stellvertretend für strukturellen Rassismus in den USA. Sein Tod löste 2020 in den USA die grössten Bürgerrechtsproteste der vergangenen Jahrzehnte aus.

Höchststrafe gefordert

Kurz vor der Strafmassverkündung gegen Chauvin meldeten sich mehrere Angehörige Floyds vor Gericht zu Wort und forderten die Höchststrafe für den Ex-Polizisten. Er dürfe nicht mit einem blauen Auge davonkommen, mahnte sie. Floyds Neffe, Brandon Williams, sagte: «Unsere Familie ist für immer zerbrochen.» Floyds Bruder Philonise sagte unter Tränen, er habe seit dessen Tod keine Nacht ruhig schlafen können, weil er von Albträumen geplagt sei und den gewaltsamen Tod seines Bruders immer und immer wieder vor sich sehe.

Floyds kleine Tochter Gianna sagte per Videobotschaft an ihren Vater gerichtet: «Ich vermisse dich und liebe dich.» Floyds Bruder Terrence wiederum richtete sich direkt an Chauvin und fragte: «Was hast du gedacht, was ging dir durch den Kopf, als du auf den Nacken meines Bruders gekniet hast?» Mehrfach musste er mit den Tränen kämpfen.

Auch Chauvins Mutter, Carolyn Pawlenty, äusserte sich emotional und sagte mit brüchiger Stimme, die Öffentlichkeit kenne nur ein Zerrbild ihres Sohnes. Dieser sei ein guter Mensch: liebevoll, fürsorglich, ehrenhaft und selbstlos. «Er hat ein grosses Herz.» An ihren Sohn gerichtet sagte Pawlenty: «Ich habe immer an deine Unschuld geglaubt und werde davon niemals abrücken.»

Beileid ausgesprochen, aber Aussage verweigert

Chauvin, in hellgrauem Anzug und mit Gesichtsmaske, liess während der Wortmeldungen nach aussen hin keine Regung erkennen. Er äusserte sich nur knapp: «Ich möchte der Familie Floyd mein Beileid aussprechen», sagte er. Wegen eines gerichtlichen Bundesverfahrens und einer möglichen Berufung könne er zurzeit keine vollständige Stellungnahme abgeben. Er hatte in dem Prozess die Aussage verweigert.

Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe für den 45-jährigen Chauvin gefordert, die Staatsanwaltschaft dagegen 30 Jahre Haft. Bei guter Führung könnte Chauvin Experten zufolge nach Zweidrittel der nun verhängten Haft auf Bewährung freikommen, also nach 15 Jahren.

Floyd war am 25. Mai vergangenen Jahres in Minneapolis bei einem brutalen Polizeieinsatz ums Leben gekommen. Beamte nahmen den 46-Jährigen fest, weil er eine Schachtel Zigaretten mit einem falschen 20-Dollar-Schein bezahlt haben soll. Videos von Passanten dokumentierten, wie Polizisten den unbewaffneten Mann zu Boden drückten. Chauvin presste dabei sein Knie gut neun Minuten lang auf Floyds Hals, während dieser immer wieder flehte, ihn atmen zu lassen. Floyd verlor das Bewusstsein und starb wenig später.

Die Videoclips der Szene verbreiteten sich damals rasant. Floyds Tod wühlte die USA auf, löste mitten in der Corona-Pandemie eine Welle an Demonstrationen gegen Rassismus und Polizeigewalt aus, die sich zur grössten Protestbewegung seit Jahrzehnten auswuchsen. Der gesamte Prozess gegen Chauvin wurde live auf vielen Fernsehkanälen übertragen. Die Erwartungen an das Verfahren waren immens.

Schuldig in allen Punkten

Im April befanden die Geschworenen Chauvin in allen Anklagepunkten für schuldig. Der schwerwiegendste Anklagepunkt lautete auf Mord zweiten Grades ohne Vorsatz. Nach deutschem Recht entspräche dies eher Totschlag. Zudem wurde Chauvin auch Mord dritten Grades vorgeworfen – und Totschlag zweiten Grades. Chauvin hatte auf nicht schuldig plädiert.

Trotz des dreiteiligen Schuldspruchs wurde das Strafmass für Chauvin nach geltendem Recht im Bundesstaat Minnesota nur für den schwerwiegendsten Anklagepunkt verhängt. Auf Mord zweiten Grades ohne Vorsatz stehen in Minnesota generell bis zu 40 Jahre Haft. Zugunsten des Verurteilten wurde berücksichtigt, dass dieser nicht vorbestraft war. Richter Peter Cahill hatte allerdings die besondere Schwere der Tat anerkannt: Chauvin habe als Polizeibeamter seine Machtstellung missbraucht, keine Erste Hilfe geleistet und Floyd in Anwesenheit von Kindern mit «besonderer Grausamkeit» behandelt.

Beendet ist der Fall mit der Entscheidung zum Strafmass aber nicht. Chauvin kann Berufung einlegen. Unabhängig von dem Verfahren in Minnesota ist gegen ihn ausserdem vor einem Bundesgericht Anklage erhoben worden. Das US-Justizministerium teilte zur Begründung mit, dem Beschuldigten werde vorgeworfen, Floyd vorsätzlich seiner verfassungsmässigen Rechte beraubt zu haben. Und: Neben Chauvin wurden drei weitere am Einsatz gegen Floyd beteiligte Ex-Polizisten angeklagt. Sie werden in einem Verfahren in Minneapolis ab März nächsten Jahres vor Gericht stehen. Ihnen wird Beihilfe zur Last gelegt. Auch ihnen könnten mehrjährige Haftstrafen drohen.

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