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Initianten des Gratis-ÖV kontern Kritik des Staatsrats 

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Drei Freiburger Jungparteien reichten im Dezember eine Initiative für einen Gratis-ÖV im ganzen Kanton ein. Der Staatsrat bezeichnete diese daraufhin als verfassungswidrig. Nun haben die Initianten auf die Kritik reagiert.

Der Staatsrat hat die Initiative für einen kostenlosen ÖV im Kanton Ende August als verfassungswidrig bezeichnet. Deshalb beantragt die Regierung dem Grossen Rat, die Initiative für ungültig zu erklären. Die Begründung: In der Bundesverfassung stehe, dass sich die Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Verkehrs angemessen an den Kosten beteiligen müssen (die FN berichteten).

Die Initianten – die Jungsozialisten, die Jungen Grünen sowie die Jungkommunisten – kritisieren in einem Communiqué nun das Vorgehen des Staatsrats. Sie schreiben, dass die ÖV-Nutzer bereits einen angemessenen Preis für die Nutzung bezahlen würden, und zwar über die Steuern. Denn der ÖV werde vor allem über Subventionen und durch den Kanton finanziert. Das führe dazu, dass man als Nutzer zweimal bezahlen müsse, einmal über die Steuern und ein zweites Mal beim Kaufen eines Billetts. 

Ein weiterer Einwand des Staatsrats war, dass die Initiative für Probleme sorgen könne bei Transportunternehmen, die teilweise im Kanton Freiburg tätig sind – wie etwa bei den SBB oder der BLS. Dazu schreibt das Initiativkomitee, dass alle Unternehmen – also nicht nur Freiburger Transportunternehmen – von der Initiative betroffen seien. Allerdings würde die Regelung nur für Linien innerhalb der Kantonsgrenzen gelten.

Allgemein sei man nicht einverstanden mit der Antwort des Staatsrats. Denn ein signifikanter Teil der Bevölkerung habe die Initiative unterschrieben. Die Initiative als ungültig zu erklären, nehme den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern das Recht, ein Gesetz zu erlassen. Das sei undemokratisch.

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