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Freiburger Volksinitiative für Gratis-ÖV ist laut Staatsrat ungültig

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Eine im Dezember 2020 bei der Freiburger Staatskanzlei eingereichte Volksinitiative für kostenlose öffentliche Verkehrsmittel ist laut dem Staatsrat verfassungswidrig. Die Kantonsregierung beantragt dem Grossen Rat, sie für ungültig zu erklären.

Der Freiburger Staatsrat spricht zwar in seiner am Freitag veröffentlichten Botschaft von «löblichen Zielen» des Begehrens. Für die Kantonsregierung verstösst die Initiative aber gegen eine Bestimmung der Bundesverfassung. Und Kantone seien nicht befugt, in Bereichen, die das Bundesgesetz abschliessend regelt, Gesetze zu erlassen.

Die Bundesverfassung besagt laut Freiburger Staatsrat, dass ein angemessener Teil der Kosten des öffentlichen Verkehrs von den Nutzerinnen und Nutzern gedeckt werden soll. Dieser Teil könne nicht null sein, wie es die eingereichte Volksinitiative verlange, argumentiert die Regierung.

Die Initiative sorge auch für Probleme bei jenen Transportunternehmen – etwa den SBB und der BLS –, die teilweise im Kanton Freiburg tätig seien. Gemäss dem Staatsrat könne die Initiative nur so zu interpretieren sein, dass sie für rein innerfreiburgische ÖV-Linien gelte. 

7188 Unterschriften

Die Initiative stammt von verschiedenen Freiburger Jungparteien und anderen Organisationen. Sie wurde am 5. Februar mit 7188 Unterschriften eingereicht. Sie verlangt ebenfalls eine Teilrevision der Freiburger Kantonsverfassung.

Falls der Freiburger Grosser Rat die Initiative für ungültig erklärt, ist sie vom Tisch. Falls er sie hingegen für gültig erachtet, kann er noch einen Gegenvorschlag ausarbeiten.

Der Staatsrat betont in seiner Botschaft, dass er die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel und die Verkehrsverlagerung vom Auto auf Bahn und Bus als Ziel in den kantonalen Richtplan aufgenommen habe. So habe der Kanton das Angebot im regionalen Personenverkehr in den letzten Jahren stark ausgebaut. Auch würden die Kosten des öffentlichen Verkehrs zum Teil von der öffentlichen Hand getragen, etwa durch Vorzugstarife für Jugendliche und Senioren. Die Bundesgesetzgebung verlange aber auch eine minimale Wirtschaftlichkeit der Linien und eine Kadenz, die an die Einnahmen aus Billetten und Abonnements gekoppelt sei.

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