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Kanton stellt das repetitive Testen in den Risikoinstitutionen ein

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Der Staatsrat hat die Pflicht zum repetitiven Testen für Institutionen des Gesundheitswesens eingestellt. Die Tests seien nicht mehr zweckmässig und würden die Institutionen überlasten. 

Am 1. September 2021 hat der Freiburger Staatsrat entschieden, dass in den Risikoinstitutionen regelmässig auf das Coronavirus getestet werden muss. Nun hat er auf Antrag der kantonalen Gesundheitstaskforce die Pflicht zum repetitiven Testen eingestellt. Der Entscheid tritt ab sofort in Kraft, teilt die Direktion für Gesundheit und Soziales mit. 

Das Personal der Gesundheitsinstitutionen sei durch die steigenden Covid-Fälle auf eine harte Probe gestellt. Die Abwesenheitsquote sei hoch und das System überlastet. Die Organisation der Tests brauche viel Zeit und Personal. Und wegen der überlasteten Labore würden die Testergebnisse zu spät eintreffen. 

Wegen des fehlenden Personals können Institutionen des Gesundheitswesens für Personal, das keine Symptome hat, Ausnahmen von Quarantäne und Isolation bewilligen. «Das repetitive Testen erlaubt es also nicht mehr, erkrankte oder infektionsgefährdete Personen aus dem System herauszunehmen, da diese aufgrund der aktuellen Mangelsituation von der Quarantäne- bzw. Isolationspflicht befreit sind», schreiben die Verantwortlichen weiter. Die Zielgruppe der repetitiven Tests waren Personen, die kein Covid-Zertifikat besitzen. Doch eigentlich sollte das gesamte Personal getestet werden. Dies hätte jedoch zur Folge, dass die Anzahl zu testender Personen stark ansteigen würde, schreibt die Gesundheitsdirektion. 

Deshalb seien repetitive Tests nicht mehr zweckmässig; sie könnten den Fallanstieg nicht eindämmen und überlasteten zurzeit die Institutionen, heisst es weiter.  

Wer will, kann weitermachen

Institutionen, die die repetitiven Tests weiterhin durchführen möchten, können dies. Der Bund übernimmt die Kosten dafür noch bis zum 24. Januar. 

Aufgrund der aktuellen Gesundheitssituation hat der Staatsrat die Gesundheitstaskforce ermächtigt, in Krisenzeiten zusätzliche Dotationen zu gewähren. Das solle die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner gewährleisten. Des Weiteren könne, wenn ein Pflegeheim unter Quarantäne steht, eine Pauschale von 95 Franken pro leeres Bett finanziert werden.

Betroffen vom Entscheid des Staatsrats sind Spitäler, Kliniken, Geburtshäuser, Ambulanzdienste, Einrichtungen und Tagesstrukturen für ältere Menschen sowie sonder- und sozialpädagogische Institutionen für Menschen mit Behinderungen und Suchtkranke.

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