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Kantonale Wahlen: Kantonsgericht weist Beschwerde von GLP ab

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Die GLP Sense hatte Beschwerde gegen die Wahlen von diesem Sonntag eingelegt, weil in einigen Fällen in den Wahlunterlagen Listen fehlten – unter anderem die GLP-Liste. Das Freiburger Kantonsgericht hat die Beschwerde nun abgewiesen. 

Bei den fehlenden Listen handle es sich nicht bloss um zu vernachlässigende Einzelfälle, monierte die GLP. Zudem seien die Wahlunterlagen in Wünnewil-Flamatt, Düdingen und Schmitten erst neun Tage vor den Wahlen eingetroffen, womit die vorgegebene Frist von zehn Tagen nicht eingehalten worden sei. Die Wahlen sollten deshalb auf den 28. November verschoben werden, allenfalls sollten auch die Wahlresultate im Sensebezirk für ungültig erklärt werden. 

Das sieht das Kantonsgericht anders. Es hat bereits die Beschwerde eines SVP-Kandidaten abgewiesen. Das Kantonsgericht begründet den Entscheid damit, dass es sich beim fehlerhaften Wahlmaterial um Einzelfälle handle. Es handle sich nicht um relevante Unregelmässigkeiten, die das Wahlergebnis hätten beeinflussen können. Ausserdem habe das Oberamt umgehend über die Unregelmässigkeiten informiert. 

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