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Kantonsärzte fassen dubiose Berufskollegen mit Samthandschuhen an

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Im Fall des Corona-Skeptikers und Hausarztes Christian Zürcher ist der Freiburger Kantonsarzt zu wenig konsequent eingeschritten, schreibt FN-Gesundheitsblogger Felix Schneuwly in seinem Beitrag.

Immer wieder tauchen skandalöse Geschichten über Ärzte und Ärztinnen, die ihre Patienten gefährden, in den Medien auf. Und immer wieder habe ich den Eindruck, dass Kantonsärzte ihre dubiosen Kolleginnen und Kollegen mit Samthandschuhen anfassen und die wirtschaftlichen Interessen von Ärzten und Ärztinnen im Zweifelsfall höher gewichten als die Sicherheit der Patientinnen und Patienten. Und das zögerliche Handeln der Kantonsärzte in den seltenen Fällen beschädigt den Ruf aller Ärztinnen und Ärzte, die tagtäglich tadellos arbeiten.

Am 14. Dezember hat der SRF-Kassensturz über die unhaltbaren und jeglicher wissenschaftlicher Evidenz widersprechenden Ansichten des Dr. Christian Zürcher aus Murten berichtet: (https://www.srf.ch/news/panorama/kanton-freiburg-hausarzt-schuert-angst-mit-faktenfreien-covid-informationen) In diesem Beitrag hat der Freiburger Kantonsarzt Dr. Thomas Plattner meinen Eindruck über zu zögerliche Kantonsärzte bestätigt.

Die Freiburger Ärztegesellschaft hat Christian Zürcher bereits ausgeschlossen. Thomas Plattner weist im Kassensturzbeitrag darauf hin, dass ein Strafverfahren gegen Dr. Zürcher läuft. Ob Dr. Zürcher bereits verwarnt oder gebüsst hat, verrät der Kantonsarzt nicht. Er erklärt auch nicht, ob er es verantworten kann, dass Dr. Zürcher mit seinen abstrusen Ideen ohne wissenschaftliche Evidenz Patienten gefährdet, bis das Ergebnis des Strafverfahrens vorliegt.

Ich bin überzeugt, dass der Kantonsarzt seinen Berufskollegen Dr. Zürcher sofort die Berufsausübungsbewilligung entziehen müsste. Und zwar ohne aufschiebende Wirkung, damit Zürcher sofort und selbst dann keine Gefahr mehr für Patientinnen und Patienten ist, wenn er gegen den Entzug rekurriert. Mit seinem zögerlichen Vorgehen gewichtet der Kantonsarzt faktisch die wirtschaftlichen Interessen eines seiner Berufskollegen höher als die Patientensicherheit.

Ungenügend ist auch die Transparenz im BAG-Medizinalberuferegister https://www.medreg.admin.ch/MedReg/PersonenSuche.aspx. Dort gibt es keine Hinweise, die darauf hindeuten, dass Dr. Zürcher mit seinen unwissenschaftlichen Überzeugungen eine Gefahr für Patientinnen und Patienten sein könnte. Wenn nicht im Medizinalberufe-Register müsste der Kantonsarzt auf der Homepage seines Amts kritische Hinweise über die zweifelhafte Berufsausübung von Ärztinnen und Ärzten veröffentlichen, damit Patientinnen und Patienten ihre Selbstverantwortung wahrnehmen können, bevor der Kantonsarzt einen Arzt oder eine Ärztin verwarnt, büsst oder ihm bzw. ihr die Berufsausübungs-Bewilligung entzieht. Selbstverständlich soll bei hängigen Verfahren auf die Unschuldsvermutung hingewiesen werden. Aber hängige Verfahren sind für Patienten eine wichtige Information.

Es ist eben wichtig, dass nicht nur das Kassensturz-Publikum über die schrägen und möglicherweise für Patienten und Patientinnen gefährlichen Ansichten des in Merlach praktizierenden Dr. Christian Zürcher Bescheid wissen, sondern auch Patientinnen und Patientinnen, die einen Arzt suchen und sich beim Kantonsarztamt als Zulassungsbehörde, im Medizinalberufe-Register oder auf einer Plattform wie comparis.ch informieren. Und alle Anbieter sollten sich auf dieselben Informationen des Kantonsarztes stützen können.

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